Onkologie

Caprelsa überzeugt G-BA nicht

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Für Caprelsa (Vandetanib) kann der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) keinen Zusatznutzen ermitteln. Der Hersteller AstraZeneca hat demnach für das Krebsmedikament keine ausreichenden Daten vorgelegt. Im Juni hatte das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) bereits bemängelt, dass das eingereichte Dossier „inhaltlich unvollständig“ sei. Das Präparat wird zur Behandlung von einer besonders agressiven Form des Schilddrüsenkarzinoms eingesetzt.

Der G-BA hatte als Vergleichstherapie die „best supportive care“ vorgegeben, also eine optimal unterstützende Therapie: Dazu gehören unter anderem Bisphosphonate zur Behandlung von schmerzhaften Knochenmetastasen oder Strahlentherapie. Wie das IQWiG bemängelt auch der G-BA den Umfang des Patientenkollektivs: Denn in der eingereichten Studie waren Patienten außerhalb der zugelassen Indikation mit eingeschlossen. Eine sachgerechte Bewertung sei daher nicht möglich.

AstraZeneca zufolge schließt die Substanz eine für Patienten hochrelevante therapeutische Lücke. Der Hersteller will daher den Beschluss des G-BA prüfen und eventuell das Dossier nochmals einreichen.

Caprelsa ist seit Februar 2012 zugelassen. Die europäische Arzneimittelagentur EMA hatte das Präparat unter „besonderen Bedingungen“ zugelassen. Daher muss der Hersteller noch weitere Nachweise, auch im Hinblick auf den Nutzen, nachreichen.

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