Silikonskandal

Brustimplantate vor dem BGH

, Uhr
Berlin -

Der Streit um mangelhafte Brustimplantate zwischen betroffenen Frauen und dem TÜV Rheinland kommt vor den Bundesgerichtshof (BGH). Eine vor dem Oberlandesgericht Zweibrücken in zweiter Instanz unterlege Frau habe Revision eingelegt, berichtet das Handelsblatt. Der BGH habe das Revisionsverfahren bestätigt. Damit werde erstmals höchstrichterlich geklärt, ob der TÜV Rheinland den französischen Implantate-Hersteller PIP hinreichend überprüft habe.

Der 64-Jährigen waren nach einer Operation zur Krebsvorsorge Implantate der französischen Firma Poly Implant Prothèse (PIP) eingesetzt worden, die unerlaubt mit billigem Industriesilikon gefüllt waren. Der TÜV Rheinland hatte bei PIP die Produktionsprozesse geprüft. Die Frau wirft dem TÜV vor, den Hersteller nicht ausreichend überwacht zu haben. Sie verlangte Schmerzensgeld von ursprünglich 100.000 Euro, später dann 40.000 Euro.

Die PiP-Implantate waren weltweit Hunderttausenden Frauen eingesetzt worden. Allein in Deutschland sind mehr als 5000 Frauen betroffen. Auch andere deutsche Gerichte hatten Klagen gegen den TÜV abgewiesen.

In Frankreich war der TÜV Rheinland im vergangenen Jahr dazu verurteilt worden, rund 1700 Frauen Schadensersatz zu zahlen. Gegen dieses Urteil des Handelsgerichts Toulon hat der TÜV Einspruch eingelegt.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Neuere Artikel zum Thema
Mehr zum Thema
Betrüger fahren Apotheke an
Mit Apothekentrick 18.000 Euro erbeutet
Fixum, Notdienst, pDL, Skonto
FDP Hessen fordert Stärkung der Apotheken
Mehr aus Ressort
Jahrgangsbester übernimmt in 2. Generation
Hochbegabt: Lieber Inhaber als Industriekarriere

APOTHEKE ADHOC Debatte