Brustimplantate

PIP-Opfer fordert 100.000 Euro Schmerzensgeld

, Uhr aktualisiert am 09.01.2013 16:18 Uhr

Weil sie mangelhafte Brustimplantate eingesetzt bekam, hat eine Frau aus Ludwigshafen den TÜV Rheinland verklagt. Der Prozess vor dem Frankenthaler Landgericht wurde nach einstündiger Verhandlung auf Mitte März vertagt. Die Klägerin verlangt nach Angaben ihrer Anwältin Schmerzensgeld in Höhe von 100.000 Euro, weil der TÜV seine Überwachungspflichten nicht erfüllt habe. Der TÜV weist die Anschuldigungen zurück: Alle Richtlinien seien eingehalten worden.

Wie weltweit bis zu 500.000 Frauen, hat sich die Klägerin Implantate des französischen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) einsetzen lassen. 2010 wurde bekannt, dass diese mit mangelhaftem Billig-Silikon gefüllt waren. Ende 2011 forderte die französische Regierung die Frauen wegen möglicher Gesundheitsgefahren auf, die Polster wieder entfernen zu lassen.

In einem ersten Prozess zu einem ähnlichen Fall Mitte November in Karlsruhe hatten die Richter allerdings wenig Hoffnung auf schnellen Schadenersatz gemacht. Ein Gutachter soll klären, ob die Patientin ausreichend über Risiken aufgeklärt wurde. Die Ergebnisse werden nicht vor Februar erwartet.

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