Operationen

Schönheits-OP auch unter 18

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Schönheitsoperationen bleiben offenbar für unter 18-Jährige weiter möglich. Das Vorhaben der Union, solche Eingriffe an Minderjährigen gesetzlich zu verbieten, ist nach einem Zeitungsbericht verfassungsrechtlich kaum umsetzbar: Zu diesem Schluss kommt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in einem internen Vermerk, der der Berliner Zeitung vorliegt.

„Eine Regelungskompetenz im Zuständigkeitsbereich des Bundesgesundheitsministeriums liegt nicht vor“, heißt es darin. Auch eine Verankerung des Verbots im Jugendschutzgesetz oder im Kindschaftsrecht sei nach Einschätzung von Familien- beziehungsweise Justizministerium rechtlich nicht möglich.

Ein Verbot wäre lediglich in den Heilberufs- und Kammergesetzen der Länder oder in den Berufsordnungen der Ärztekammern möglich, schreiben dem Bericht zufolge die Beamten von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP). Allerdings habe eine Expertenanhörung deutlich gemacht, dass eine Abgrenzung zwischen medizinisch oder psychologisch begründbaren und rein ästhetisch motivierten Operationen äußerst schwierig sei.

 

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