Unfreundliche Abmahnung

Kostenvoranschlag: HKK droht mit Vertragsstrafe

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Berlin -

Vilma Trefflich aus der Klosterberg-Apotheke in Bad Berka ärgert sich über ein unfreundliches Schreiben der Handelskrankenkasse (HKK). Weil die Apothekerin versehentlich einen Kostenvoranschlag noch, wie bis vor Kurzem üblich, per Fax einreichte statt den elektronischen Weg zu wählen, drohte die HKK sogleich mit Konsequenzen.

Die HKK betreibt das elektronische Kostenvoranschlagsverfahren über die Firma Medicomp mit der Plattform MIP-eKV. Seit dem 1. Oktober vergangenen Jahres müssen gemäß § 6 Abs. 2 des Hilfsmittelversorgungsvertrags alle Übermittlungen von Kostenvoranschlägen auf elektronischem Wege erfolgen. Die Inhaberin ist der Vereinbarung der HKK und HEK mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV) beigetreten.

„Die Krankenkasse hat festgestellt, dass wir angeblich weiterhin Papierkostenvoranschläge einreichen, dabei handelte es sich nur um einen Einzigen. Diesen schickten wir in der Übergangsphase versehentlich per Fax“, so Trefflich. Daraufhin habe die sie aber ein Schreiben erhalten, indem statt eines freundlichen Hinweises, dass der Kostenvoranschlag über den falschen Weg an die Kasse geschickt wurde, eine Abmahnung formuliert wurde.

Konsequenzen drohen

„Die vertraglichen Regelungen werden von Ihnen nicht eingehalten“, heißt es in dem Schreiben. „Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass eine fortgesetzte Nichtbeachtung der vertraglichen Vereinbarungen Konsequenzen nach sich ziehen wird. Dies kann Abmahnung, Vertragsstraße oder sogar Vertragsausschluss bedeuten. Wir fordern die daher auf, ihr Antragsverfahren unmittelbar umzustellen.“

Trefflich fühlt sich durch die HKK sehr unfreundlich angesprochen: „Wir haben für unsere anderen Kostenvoranschläge bereits den elektronischen Weg genutzt, und das hat auch gut funktioniert. Nur weil einmal etwas durchrutscht, muss nicht sofort mit Strafe gedroht werden. Ein freundlicher Hinweis hätte es auch getan.“

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