Wegen der Abrechnung von nicht geleisteten Hausbesuchen und eines sexuellen Übergriffs auf eine Patientin muss ein Arzt aus Niederbayern sechs Jahre in Haft. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig hat nun ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth bestätigt. Es seien keine Rechtsfehler zum Nachteil des Mannes erkennbar, teilte der BGH mit.
Das Landgericht hatte den Mediziner im Februar wegen Betrugs in 13 Fällen und des sexuellen Übergriffs verurteilt. Demnach hatte der Mann bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) von November 2021 bis November 2024 vielfach Leistungen wie Hausbesuche im Notdienst abgerechnet, die er aber nicht erbracht hatte. Dadurch hatte er einen Schaden von knapp 1,5 Millionen Euro verursacht.
Außerdem hatte er im Februar 2021 einer Patientin ohne medizinischen Grund an die Brust gefasst.
Das Gericht blieb damit unter dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft, die sechs Jahre und neun Monate Haft gefordert hatte. Auch dem Antrag auf ein Berufsverbot für den Mediziner kam die Kammer aus rechtlichen Gründen nicht nach. Die Verteidigung hatte drei Jahre und neun Monate Haft als ausreichend angesehen.
Der Mediziner war als sogenannter Poolarzt in Niederbayern tätig. Unter anderem soll er Hausbesuche im Notdienst abgerechnet haben, die niemals erbracht worden waren. Die Prüfmechanismen der Kassenärztlichen Vereinigung hätten den Betrug auffliegen lassen, sagte die Gerichtssprecherin.
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