Berufsausbildung

Prüfungen: Unentschuldigt = durchgefallen

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Verpassen Auszubildende eine Prüfung ohne vorher schriftlich zurückgetreten zu sein, sind sie durchgefallen. Das gilt auch dann, wenn sie wegen eines Streiks oder eines Staus ungewollt zu spät gekommen sind, berichtet die Zeitschrift der Industrie- und Handelskammern „Position“. Nur bei einem wichtigen Grund wie zum Beispiel bei Krankheit dürfen sie die Prüfung nachholen.

Entscheidend sei nach ständiger Rechtsprechung, dass die Prüflinge alles getan haben, was zumutbar ist, um zum Termin zu erscheinen. Die Grenzen sind damit eng gesteckt: Selbst die Geburt des eigenen Kindes entschuldige nicht in jedem Fall, der Prüfung fernzubleiben. Der werdende Vater könne allenfalls damit argumentieren, dass er als Geburtshelfer unabkömmlich gewesen sei.

Wer bei einer Prüfung durchgefallen ist, hat anschließend noch zwei Wiederholungsversuche.

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