Die Inhaltsstoffe der Cannabispflanze

THC und CBD: Wo liegen die Unterschiede?

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Berlin -

Noch immer herrscht in Bezug auf Cannabis und die verschiedenen Inhaltsstoffe Unklarheit: Was ist eigentlich THC und CBD und wo liegen die Unterschiede in Wirkungen und Darreichungsform? Hier kommt ein Überblick mit den wichtigsten Fakten.

Sowohl THC wie auch CBD sind wichtige Bestandteile der Cannabispflanze. Die Abkürzung THC bezeichnet eigentlich die Substanz Tetrahydrocannabinol: Diese ist für die psychoaktive Wirkung von verschiedenen Hanfprodukten verantwortlich. Beim Andocken an die Cannabinoid-Rezeptoren wird der Neurotransmitter Dopamin ausgeschüttet.

CBD wiederum steht für Cannabidiol. Dieser Inhaltsstoff wird aus den Blüten der weiblichen Cannabispflanze gewonnen, hat jedoch keine psychoaktive Wirkung, da er nur mit geringer Rezeptoraktivität an bestimmte Cannabinoid-Rezeptoren bindet.

Die Inhaltstoffe der Cannabispflanze wirken auf das endocannabinoide System mit seinen verschiedenen Rezeptoren:

  • Typ-1-Cannabinoid-Rezeptoren (CB-1) im zentralen Nervensystem
  • Typ-2-Cannabinoid-Rezeptoren (CB-2) im Immun-, Verdauungs- oder dem Fortpflanzungssystem sowie in Knochen, Haut, Lunge, hormonalen Drüsen oder in den Augen

Im Cannabis-Öl können verschieden hohe Anteile von THC und CBD enthalten sein. Produkte mit einem THC-Gehalt ab 0,2 Prozent fallen jedoch aufgrund der Rauschwirkung und dem Missbrauchspotenzial unter das Betäubungsmittelgesetz. Sie sind rein zur medizinisch-therapeutischen Behandlung von speziellen Erkrankungen geeignet. THC ist die wichtigste psychoaktive Substanz, die in Marihuana – also den getrockneten, harzhaltigen Blüten der weiblichen Hanfpflanze – vorkommt. Obwohl Marihuana oft geraucht wird, kann das darin enthaltene THC auch in Kapsel oder Tinkturen verarbeitet werden.

Die rechtliche Situation bei Cannabis, THC und CBD ist komplex: Grundsätzlich gelten alle Formen von Cannabis in Deutschland als illegal – eine Ausnahme stellt der sogenannte „Nutzhanf“ dar, welcher mit einer besonderen Lizenz angebaut werden darf. Marihuana und THC fallen jedoch unter das Betäubungsmittelgesetz. Seit 2017 kann Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten in standardisierter Qualität und auf Versorgung mit Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon vom Arzt verordnet werden.

CBD und seine Zubereitungen stellen eine gesetzliche Besonderheit dar: Der Inhaltsstoff ist dann legal, wenn er aus Nutzhanf gewonnen wird und weniger als 0,2 Prozent THC enthält. Beispielhafte Produkte sind hier CBD-Öl, Gummibärchen und Kaugummis oder Cremes und Gele. Wird CBD nicht aus Nutzhanf, sondern aus Marihuana gewonnen und enthält mehr als 0,2 Prozent THC, muss zwingend eine Verordnung vom Arzt erfolgen.

Je nach Höhe des enthaltenen THC und ob eine Gewinnung aus Nutzhanf oder aus Marihuana erfolgt ist, kann CBD als „Novel Food“, Medizinprodukt, Arzneimittel oder Nahrungsergänzungsmittel eingestuft werden: Anfang 2019 hatte die EU-Kommission Cannabinoide in den Katalog der Novel Food-Verordnung aufgenommen. Ein Erzeugnis unterliegt dann der Verordnung, wenn es vor Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr in der EU verwendet wurde.

CBD-Produkte ohne Zulassung durch die EU-Kommission sind grundsätzlich nicht verkehrsfähig. CBD als Arzneimittel ist hingegen in jedem Fall verkehrsfähig: Der Wirkstoff ist in der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) gelistet und darf somit nur auf Rezept abgegeben werden. Ein Cannabidiol-Produkt in der Apotheke darf eine maximale Abweichung von 10 Prozent vom angegebenen Gehalt vorweisen.

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