Apotheken-Pick-up

„Vorteil24“ muss wieder vor Gericht

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Berlin -

Das Pick-up-Konzept „Vorteil24“ bleibt weiter rechtlich umstritten. Die Wettbewerbszentrale mit Sitz in Bad Homburg will ein Musterverfahren gegen einen Linda-Apotheker führen, der für die niederländische Montanus Apotheke Rezepte sammelt. Der Apotheker aus Bayern wurde bereits abgemahnt, die Klage wird derzeit vorbereitet.

 

Bei „Vorteil24“ bestellen die Kunden in einer der offiziell 250 teilnehmenden Linda-Apotheken ihre Arzneimittel in den Niederlanden. Weil die Medikamente laut den Geschäftsbedingungen formal in Holland abgegeben werden, zieht Montanus aus dem Mehrwertsteuergefälle Gewinne. Daraus erhalten auch die Kunden Boni und die teilnehmenden Apotheker eine Provision. Wegen der Verlagerung der Abgabe muss sich Montanus bereits vor dem Finanzgericht verantworten. Auch das Gesundheitsministerium in Nordrhein-Westfalen hält das Modell für unzulässig.

Aus Sicht der Wettbewerbszentrale ist die Frage der Arzneimittelabgabe ebenfalls nicht sauber geklärt. Dabei geht es auch um die Einhaltung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV). Zudem bemängeln die Wettbewerbshüter, dass die Linda-Apotheken unzulässige Drittgeschäfte in ihrer Offizin durchführten.

Linda ist dagegen von der Rechtssicherheit des Modells überzeugt. Ebenso vom wirtschaftlichen Erfolg: Im Durchschnitt seien rund 25 Prozent mehr Ertrag mit „Vorteil24“ zu erzielen, wirbt die Kooperation bei ihren Mitgliedern.

 

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