Berlin - Der Phagro wehrt sich gegen Pläne der Bundesregierung, Großhändler zu längerer Lagerhaltung zu verpflichten. Der Verband erkläre sich bereit, Informationen bereitzustellen – eine Verpflichtung der Branche sei dabei jedoch nicht zielführend. Sie würde nur zu neuen Belastungen in der Lieferkette führen.
Zusätzliche Anordnungen zur Lagerhaltung oder Kontingentierung beim Großhandel würden demnach ins Leere laufen, wenn der Großhandel ohnehin nicht oder nur eingeschränkt beliefert wird. „Als vollversorgende pharmazeutische Großhandlungen leiden wir erheblich unter Lieferengpässen“, so der geschäftsführende Phagro-Vorstand Marcus Freitag. „Behördliche Anordnungen zur Lagerhaltung bei Lieferengpässen bringen gar nichts, wenn Arzneimittel nicht mehr ausreichend vorhanden sind. Sie belasten im Gegenteil den Großhandel und verschärfen den ohnehin schon hohen Kostendruck in der Arzneimitteldistribution.“
Am Mittwoch hatte der Gesundheitsausschuss des Bundestags den Entwurf des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FKG) beraten. Mit dem plant das Bundesgesundheitsministerium, die Transparenz in der Lieferkette durch verpflichtende Bestands- und Abgabedatenmeldungen zu erhöhen und behördliche Anordnungen zur Lagerhaltung und Kontingentierung zu ermöglichen. Der Verband sieht in dem Vorhaben Licht und Schatten.
„Der Phagro begrüßt ausdrücklich, dass die Bundesregierung den Kampf gegen Lieferengpässe bei Arzneimitteln auf die politische Agenda gesetzt hat“, so Freitag. Die vom Gesetzgeber vorgeschlagenen Maßnahmen würden das Problem allerdings nicht lösen, sondern zu neuen Belastungen in der Lieferkette führen. Dabei räumt der Phagro ein, dass er der zuständigen Bundesoberbehörde wertvolle Informationen zur Verfügung stellen könnte, mit denen drohende Lieferengpässe besser erkannt und Transparenz über noch verfügbare Bestände geschaffen werden.
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