BMG boxt Card-Link durch

E-Rezept: Versender-Aktien im Aufwind

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Frankfurt -

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat mit Card-Link in der Gesellschafterversammlung der Gematik einen neuen Einlöseweg für das E-Rezept durchgeboxt, der vor allem den Versendern zugutekommt. Deren Aktienkurse sprangen entsprechend an.

Am Mittwoch zogen die Aktien schon im späten Handel an und dies setzte sich nun mit einem weiteren Anstieg um mehr als 3 Prozent fort. Seit Mitte Februar war der Kurs etwas zurückgekommen, doch nun steuert er wieder das bisherige Hoch seit Ende 2021 an. Seit dem Montagstief haben die Aktien knapp 22 Prozent an Wert gewonnen.

Die Gematik hatte am Donnerstagnachmittag mitgeteilt, dass die Gesellschafterversammlung die Spezifikationen verabschiedet hat, um E-Rezepte per Card-Link-Verfahren (eHealth-CardLink, eH-CL) über das Smartphone ohne PIN einzulösen. Die Lösung wird für Versandapotheken von entscheidender Bedeutung sein, da sie Einlösung von Rezepten für Versender erheblich erleichtert.

Auch die in der Schweiz notierten Aktien des Konkurrenten DocMorris profitierten seit Donnerstagnachmittag von den Nachrichten. Am Freitag allerdings gab deren Kurs in Zürich nun um etwa ein Prozent nach.

Card-Link „durchgedrückt“

Gestern hatte das BMG trotz Warnungen aller anderen Gesellschafter der Gematik die Spezifikationen für Card-Link durchgesetzt. Alle anderen Beteiligten stimmten dagegen. Dass das BMG die 51-Prozent-Mehrheit nutzt, „um den Partikularinteressen vereinzelter Großkonzerne nachzukommen, schockiert uns“, so Abda-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening.

„Wenn es der Wunsch des BMG ist, einen vierten Einlöseweg für E-Rezepte zu schaffen, dann muss dieser genauso sicher sein, wie das Einlösen mittels eGK, der Ausdruck des E-Rezeptes oder die sicheren Apps der Gematik beziehungsweise der Krankenkassen.“ Aktuell gebe es beim Verfahren noch Sicherheitsbedenken, unter anderem geäußert vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Card-Link als Übergangstechnologie

Das Card-Link-Verfahren soll laut Gematik bei der mobilen Nutzung des E-Rezepts als Übergangstechnologie befristet zum Einsatz kommen. „Für zukünftige Anwendungen soll primär die GesundheitsID genutzt werden. Diese können Patientinnen und Patienten bereits heute in der E-Rezept-App der Gematik nutzen, um das E-Rezept bei ihrer Wunschapotheke einzulösen. Die GesundheitsID ist auch der sichere Zugang zu weiteren Anwendungen wie der elektronischen Patientenakte.“

Die Produkt- und Anbieterzulassungen will die Gematik auf Basis der Spezifikationen erteilen. Diese sollen in den kommenden Tagen veröffentlicht werden. Auch über den Rahmen für den zulässigen Einsatz wird dann entschieden: „Dies umfasst Vorgaben zu zulässigen, den eH-CL nutzenden Anwendungen und Diensten der Telematikinfrastruktur, Vorgaben zu Datenschutz und Datensicherheit sowie eine Meldepflicht der IT-Systeme, die eine Schnittstelle zum eH-CL haben, diesen nutzen beziehungsweise unterstützen.“

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