BMG nutzt Mehrheit

Abda warnt vor Card Link

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Berlin -

Anfang März äußerte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Sicherheitsbedenken zum Card-Link-Verfahren. Auch die Abda sieht die Anwendung kritisch und warnt vor Einschränkungen bei der Patientensicherheit. Außerdem zeigt sich die Standesvertretung „schockiert“, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Mehrheit nutzt, um das Verfahren durchzusetzen.

Mit dem Verfahren „Card Link“ soll das Einlösen des E-Rezepts über das Smartphone möglich werden. Dazu kommen Apps von Drittanbietern zum Einsatz. Statt eines PINs kommt ein per SMS verschickter Code zur Authentifizierung zum Einsatz. Eine Vorgehensweise, die auch Banken viele Jahre lang eingesetzt haben. Doch beim Einsatz von SMS-TAN gibt es Sicherheitsbedenken. Diese äußert auch die Abda.

Die Abda warnt explizit davor, Card Link in der Arzneimittelversorgung verfügbar zu machen. „Das ‚Card-Link-Verfahren‘ bringt für die Patientinnen und Patienten erhebliche Sicherheitsrisiken mit sich, wird das erst kürzlich ausgerollte E-Rezept-System angreifbarer machen und verbessert die Arzneimittelversorgung an keiner Stelle“, appelliert Abda-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening. „Die in Deutschland sichere Arzneimittelversorgung darf nicht über unsichere Smartphone-Apps gefährdet werden.“ Dass das BMG in seinem selbst herbeigeführten Beschluss nun auch noch die Verantwortung für den neuen E-Rezept-Einlöseweg auf die Apotheken abwälzt, sei absolut inakzeptabel.

BMG nutzt Mehrheit und setzt Card Link durch

Heute hat das BMG, trotz Warnungen aller anderen Gesellschafter der Gematik und mit Hilfe seiner 51-Prozent-Mehrheit in der Gesellschafterversammlung, die Spezifikationen für Card Link durchgesetzt. Alle anderen Gesellschafter stimmten dagegen. Dass das BMG die 51-Prozent-Mehrheit nutzt, „um den Partikularinteressen vereinzelter Großkonzerne nachzukommen, schockiert uns“, so Overwiening. „Wenn es der Wunsch des BMG ist, einen vierten Einlöseweg für E-Rezepte zu schaffen, dann muss dieser genauso sicher sein, wie das Einlösen mittels eGK, der Ausdruck des E-Rezeptes oder die sicheren Apps der Gematik beziehungsweise der Krankenkassen.“

Es sei den Patientinnen und Patienten unmöglich zuzumuten, bewerten zu können, welche Smartphone-Apps sicher sind und welche nicht.

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