Drogeriekette

Die Voltaren-Schachtel an der Schlecker-Kasse

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Berlin -

Sonderangebote stehen oft in Kassennähe, damit die Kunden noch in letzter Sekunde zuschlagen. So auch bei einem Schlecker-Markt in Baden-Württemberg. Außergewöhnlich war hier das Angebot: Eine Apothekerin aus dem Ort entdeckte eine Packung Voltaren Schmerzgel. Als sie rechtliche Schritte gegen Schlecker einleitete, wartete der Konzern mit einer interessanten Erklärung auf.

 

Schlecker verkaufe keine apothekenpflichtigen Arzneimittel, betont die Rechtsabteilung der Drogeriekette. Tatsächlich habe nur die leere Schachtel des Arzneimittels an der Kasse gestanden. Und das kam laut Schlecker so: Eine Kundin hatte das Schmerzgel bei der konzerneigenen Versandapotheke Vitalsana bestellt, an der Kasse aber entschieden, dass sie nur die Tube benötige, nicht aber die Verpackung. Daraufhin habe die Mitarbeiterin in der Filiale die leere Schachtel mit einem Preisschild versehen, um so auf das aktuelle Sonderangebot von Vitalsana hinzuweisen.

Hätte ein Kunde tatsächlich Interesse gezeigt, wäre er nur auf die Versandapotheke verwiesen worden, versichert Schlecker. Trotzdem stellt der Konzern klar, dass die Aktion der Mitarbeiterin „völlig eigenmächtig“ erfolgt sei. „Ungeachtet der nicht hinnehmbaren Eigenmächtigkeit war die Werbeaktion auch in der Form für uns völlig indiskutabel“, heißt es. Derart dilettantische Aktionen wären nie von der Unternehmenszentrale abgesegnet worden. Die Mitarbeiterin sei arbeitsrechtlich abgemahnt worden.

 

 

Die von der Apothekerin und ihrer Kammer eingeschaltete Wettbewerbszentrale findet diese Erklärung – zurückhaltend ausgedrückt – wenig überzeugend. Es sei schon unwahrscheinlich, dass ein Käufer die Tube ohne Verpackung mitnehmen möchte. Vollkommen abwegig sei aber, dass die Mitarbeiterin die Schachtel in diesem Fall nicht einfach wegwerfen, sondern für eine Werbeaktion verwenden würde, heißt es in der Klageschrift.

Zudem unterscheide sich die Präsentation der Voltarenpackung nicht von den anderen Sonderangeboten. Insbesondere fehle der Hinweis, dass dieses Produkt nur über die Versandapotheke bestellt werden könne.

Der Apothekerin ist es egal, wie es zu der Werbeaktion gekommen ist: „Ich muss meine Mitarbeiter aufklären, was erlaubt ist und was nicht, und das muss Schlecker auch tun“, sagte sie gegenüber APOTHEKE ADHOC.

Für die Drogeriekette ist die Angelegenheit umso brisanter, als gerade bei Pick-up eine strenge Trennung zwischen Geschäft und Versandapotheke erfolgen muss. Der Fall liegt jetzt beim Landgericht Ulm, ruht aber wegen des laufenden Insolvenzverfahrens gegen Schlecker.

 

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