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Nordrhein: Kammer klagt gegen Rx-Boni von easy

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Berlin -

Viele easy-Apotheker werben mit Einkaufsgutscheinen von einem Euro auf Rx-Medikamente um Kunden. Zwar können sie dafür nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) von 2010 nicht wettbewerbsrechtlich nicht belangt werden. Doch die Richter des Landesberufsgericht für Heilberufe in Rheinland-Pfalz hatten zuletzt die „Rezeptprämie“ verboten. Sie sahen darin einen Verstoß gegen die Preisbindung. Jetzt muss sich auch eine easy-Apothekerin aus Nordrhein-Westfalen für den Einkaufsgutschein rechtfertigen.

Apothekerin Susan Krieger hat ihre easy-Apotheke im März in Velbert eröffnet. Am gleichen Tag soll eine andere Apotheke aus der Stadt einem Spiegel-Bericht zufolge die Angebots-Flyer an die Apothekerkammer Nordrhein geschickt haben. Die Konkurrenz forderte demnach, eine Unterlassung gegen Krieger zu erwirken. Die Justiziarin der Kammer soll daraufhin das Gesundheitsamt informiert haben.

Insgesamt hatten sich dem Bericht zufolge etwa zehn Kollegen über die neue easy-Apotheke beschwert. Auch wenn Krieger nicht wegen des Rezeptgutscheines angreifbar sei, solle sie zumindest berufsrechtlich angehört werden, schlug die Juristin dem Präsidium vor. Per E-Mail hatte Kammervize Heinz-Peter Barleben laut Spiegel geantwortet: „Anhören, zuschlagen, Beste Grüße“.

Mittlerweile läuft gegen Krieger nicht nur ein Verfahren wegen des Einkaufsgutscheins. Die Kammer wirft der Apothekerin auch vor, bei der Eröffnung Sekt und Bier ausgeschenkt zu haben. Dies sei der Kammerjuristin zufolge nicht mit dem Auftrag eines Apothekers vereinbar.

Die easy-Apothekerin versteht die rechtlichen Schritte der Kammer als Verteidigung des bisherigen Profits der Apotheken. „Aber ich denke, das ist nicht mehr zeitgemäß“, so Krieger. Das Beharren auf Listenpreise sei ungerecht, da vor allem Rentner mit wenig Geld auf die Rabatte angewiesen seien.

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