Bayer Schering

Schadenersatzklage in Brasilien

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Zehn Jahre nach einem Skandal um Anti-Baby-Pillen mit Mehlfüllung in Brasilien muss eine Tochterfirma des deutschen Pharmakonzerns Bayer Schering Schadenersatz leisten. Das Bundesgericht STJ in Brasilia wies nach Medienberichten vom Dienstag eine Berufung zurück und bestätigte ein früheres Urteil, wonach das Unternehmen den Opfern umgerechnet knapp 400.000 Euro zahlen muss.

Im November vergangenen Jahres hatte das STJ die Konzerntochter Bayer Schering do Brasil zur Schadenersatzzahlung verurteilt. Danach waren 1998 unwirksame Anti-Baby-Pillen der Marke Microvlar in den Verkauf geraten, die eigentlich für Tests einer Verpackungsmaschine hergestellt worden waren. Das Unternehmen betonte am Dienstag, es habe die Placebos nicht selbst in den Verkauf gebracht. Sie seien von Unbekannten gestohlen worden, als sie von einer anderen Firma entsorgt werden sollten.

Bayer Schering do Brasil führte vor Gericht an, seinerzeit eine „effiziente Rückrufaktion“ in Gang gesetzt und die Verbraucher gewarnt zu haben. Das Verfahren war 1998 vom Verbraucherschutz in São Paulo angestrengt worden, nachdem mehrere Frauen nach Einnahme der Pillen aus der Testproduktion ungewollt schwanger geworden waren. Das Unternehmen will weitere rechtliche Schritte prüfen, wie eine Sprecherin von Bayer Schering Pharma in Berlin sagte. Das Bundesgericht STJ teilte vorerst nicht mit, ob noch Einspruch beim Obersten Gerichtshof eingelegt werden kann.

Microvlar gilt als eines der meistverkauften Verhütungsmittel in dem südamerikanischen Land. Die Verbraucherschutzorganisation Procon, die die Verteilung des Schadenersatzes gemäß Urteil übernehmen soll, teilte mit, in den Genuss von Zahlungen kämen nur Frauen, die die Einnahme unwirksamer Pillen anhand von Attests, Zeugenerklärungen, Vorlage der Pillenverpackung oder anderen Mitteln nachweisen könnten.

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