Versandapotheken

Österreich will OTC-Versand zulassen

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Berlin -

Österreichs Apotheker dürfen womöglich ab 2014 rezeptfreie Medikamente über den Online-Versand vertreiben. Gesundheitsminister Alois Stöger hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt. Neben dem Versandhandel wird darin auch ein strengeres Vorgehen gegen Arzneimittelfälschungen geregelt. Die Novelle zum Arzneimittelgesetz soll die Patientensicherheit erhöhen und den Schutz vor gefälschten Medikamenten ausbauen.

 

Bislang gilt in Österreich ein striktes Verbot des Versandhandels mit Arzneimitteln. Das betrifft sowohl verschreibungspflichtige Medikamente als auch OTC-Präparate. Durch eine Gesetzeslücke konnten allerdings Versandapotheken anderer Länder OTC-Produkte in der Alpenrepublik versenden. Der Versandhandel ist nämlich nur österreichischen Apothekern verboten. Die Österreichische Apothekerkammer hatte versucht, gerichtlich Gegen die ausländischen Versender vorzugehen – erfolglos.


Die Gesetzesnovelle sieht vor, dass nur öffentliche Apotheken rezeptfreie Arzneimittel über das Internet vertreiben dürfen. Um eine Versanderlaubnis zu erlangen, soll sich die jeweilige Apotheke bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde registrieren und alle Angaben zur Identifizierung liefern. Auf der Webseite des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen sollen die zum Versandhandel zugelassenen Apotheken gelistet werden.

„Wir müssen uns der Bezugsquelle Internet stellen und dafür sorgen, dass die Konsumenten auch auf diesem Weg legal zu ihren Arzneimitteln kommen und ihnen maximale Sicherheit bieten“, betont Stöger.

 

 

Der Direktor der Apothekerkammer, Dr. Hans Steindl, sieht die Lockerung des Versandverbotes mit Sorge. „Wir haben keine Freude damit. Arzneimittel und Fernabsatz vertragen sich nicht“, sagt Steindl. Medikamente sollten von Mensch zu Mensch abgegeben werden.

„Wenn wir dem Versandhandel eine Tür öffne, können auch gefälschte Arzneimittel auf den Markt gelangen. Die illegalen Anbieter kriegen wir nicht in den Griff“, so Steindl. Kein Mensch könne das kontrollieren.

Der Entwurf sieht weiter vor, die Anforderungen an die Herstellung und den Vertrieb von Arzneimitteln zu erhöhen. Alle Schritte – von der Herstellung bis zur Abgabe an den Patienten – sollen transparent gemacht werden. Die Zollbehörden sollen darüber hinaus weitere Befugnisse erhalten, um gefälschte Arzneimittel sicherstellen zu können.

Arzneimittelfälscher drohen in Zukunft hohe gerichtliche Strafen. Bislang wurde das Inverkehrbringen gefälschter Arzneimittel nur mit einer Verwaltungsstrafe geahndet. In Zukunft sollen beispielsweise Apotheker, die gefälschte Arzneimittel vorsätzlich vertreiben, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden.

Der Entwurf soll in sechs Wochen dem Parlament vorgelegt werden. Anfang 2013 soll die Neuregelung dann in Kraft treten, der Abschnitt zum Fernabsatz dann ab 2014.

 

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