Neue Regeln für Ephedrin-Abgabe | APOTHEKE ADHOC
Großbritannien

Neue Regeln für Ephedrin-Abgabe

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Ab dem 1. April dieses Jahr soll es in Großbritannien für die Abgabe abschwellender Arzneimittel mit Ephedrin oder Pseudoephedrin zur Behandlung von Erkältungen und grippalen Infekten neue Regelungen geben, teilt die britische Arzneimittelaufsichtsbehörde MHRA mit. Damit soll der Verwendung der entsprechenden Arzneimittel als Ausgangssubstanz zur Herstellung des Betäubungsmittels Methylamphetamin vorgebeugt werden.

Nach einer öffentlichen Anhörung sollen große Packungen durch kleinere ersetzt werden, die insgesamt maximal 720 Milligramm Pseudoephedrin beziehungsweise 180 Milligramm Ephedrin enthalten, was 12 Tabletten à  60 Milligramm oder 24 Tabletten à  30 Milligramm entspricht. Alle über diese Wirkstoffmengen hinausgehenden Präprate sind dann nur noch auf Rezept erhältlich.

In Deutschland kommen die beiden Wirkstoffe nur in Kombinationpräparaten zur Behandlung von Schnupfen, grippalen Infekten sowie allergischer Rhinitis vor. In den Präparaten sind pro Einheit bis zu 120 Milligramm Pseudoephedrin enthalten.

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