Schweiz

Kein Verbot von Versandapotheken

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Der schweizerische Nationalrat hat am Mittwoch eine Initiative abgelehnt, derzufolge der Versandhandel mit Arzneimittel effektiver unterbunden hätte werden sollen. Allerdings soll künftig stärker geprüft werden, ob Ärzten für die Verschreibung oder Überweisung von Rezepten finanzielle Vorteile gewährt werden. Die Versandapotheke „Zur Rose“ wird daher ihr umstrittenes Entgeltmodell für Ärzte ändern müssen.

In der Schweiz ist der Versandhandel nur in Ausnahmefällen erlaubt; hat ein Kanton eine entsprechende Bewilligung erteilt, gilt diese jedoch in der gesamten Schweiz. In der Folge haben „Zur Rose“, die kürzlich vom Großhändler Galencia übernommene Mediservice sowie neuerdings die zum dänischen Reimporteur gehörende Pharmadirect ihr Geschäft ausgebaut. Experten zufolge werden mittlerweile 3 Prozent aller Arzneimittel in der Schweiz bei den Versandapotheken bestellt.

Schützenhilfe erhalten die Versender von den Krankenkassen, die über Vergünstigungen und spezielle Tarife ihre Versicherten zur Bestellung bei den Versandapotheken anhalten. Im vergangenen Jahr ermunterte Marktführer Helsana seine Versicherten, den Lipidsenker Sortis bei „Zur Rose“ zu bestellen.

Kritiker bemängeln die Rosinenpickerei zu Lasten der Präsenzapotheken. Verbraucherschützer und Kassen forderten bereits eine Novellierung der Apothekenmargen, damit Ketten und Versandapotheken nicht allzu stark von ihrer starken Stellung und dem festen Margensystem profitierten.

Insbesondere das Geschäftsmodell der „Zur Rose“ steht jedoch bei der aktuellen Diskussion in der Kritik: An dem Unternehmen, das im vergangenen Jahr seinen Umsatz um ein Drittel auf umgerechnet rund 330 Millionen Euro steigerte, halten 1800 Ärzte Anteile. Die Mediziner profitieren bei der Überweisung von Rezepten an „Zur Rose“ doppelt: Neben ihrer Dividende als Aktionäre erhalten die Mediziner eine Aufwandsentschädigung, die sich zuletzt auf insgesamt rund 300.000 Euro summierte.

Diese Praxis ist jedoch laut schweizerischem Heilmittelgesetz verboten; außerdem beklagen Kritiker eine Umgehung eines möglichen Selbstdispensationsverbots. „Zur Rose“ wird also künftig ihr Anreizmodell für Ärzte ändern müssen. Doch in Frauenfeld wird man Wege finden, die Eigner bei Laune zu halten. Für den Fall, dass der Versandhandel gänzlich verboten worden wäre, hatte „Zur Rose“-Chef Walter Oberhänsli übrigens sogar eine Volksabstimmung angekündigt.

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