Unkrautvernichter Roundup

Glyphosat-Rechtsstreit: Bayer-Tochter gewinnt erneut

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Missouri -

Nach der Entscheidung des US Supreme Court hat die Bayer-Tochter Monsanto nun den ersten Glyphosat-Fall einstimmig gewonnen. Das Urteil in Missouri zeige, dass die Klägerseite nach der Entscheidung des Supreme Court keine Beweise für alternative Klagebegründungen vorlegen könne, erklärt der Konzern.

Am Donnerstagabend (Ortszeit) habe ein Gericht in Missouri im Fall Theresa Aretino et al. einstimmig zugunsten von Monsanto entschieden. Dabei habe es sich um den ersten Fall zum glyphosathaltigen Unkrautvernichter Roundup gehandelt, der seit dem Urteil des US Supreme Court im Fall Durnell vor Gericht verhandelt wurde.

Die drei Kläger hatten demnach nach dem Urteil des Supreme Court, das Klagen wegen angeblich unzureichender Warnhinweise ausgeschlossen hatte, drei alternative Klagebegründungen – angebliche grundlegende Fehler des Produkts, vorsätzliche Täuschung und Nachlässigkeit – weiterverfolgt. Seit der Entscheidung des Supreme Court habe im aktuellen Verfahren erstmals ein Gericht diese Klagebegründungen geprüft.

„Wir begrüßen die Entscheidung der Geschworenen. Sie bestätigt, dass es bei den Rechtsstreitigkeiten zu Roundup keine Beweise für die Klagebegründungen zu angeblichen grundlegenden Fehlern des Produktes, vorsätzlicher Täuschung und Nachlässigkeit gibt“, so Bill Dodero, Leiter der Rechtsabteilung in den USA und für den Bereich Litigation. „Dieses Urteil sollte ein starkes Signal für die Kläger sein, die auch nach dem Urteil des Supreme Court vor Gericht ziehen wollen. Es gibt dafür erhebliche Hürden, sowohl was die Begründung der Klagen betrifft als auch die Beweislage vor Gericht.“

Konzern verweist auf EPA

Glyphosat ist eines der am intensivsten untersuchten Pflanzenschutzmittel in der Landwirtschaft, so Bayer. Wissenschaftliche Studien belegen weit überwiegend, dass glyphosatbasierte Herbizide bei sachgemäßer Anwendung sicher sind. Dies ist auch der Konsens der Regulierungsbehörden. So hat auch die US-Umweltbehörde (EPA) wiederholt und eindeutig festgestellt, dass Roundup wahrscheinlich nicht krebserregend ist und die Produktlabels entsprechend ohne Warnhinweise genehmigt.

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