Kommunale Apotheken

EU-Kommission moniert Auftragsvergabe

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Italien hat mit seinen kommunalen Apotheken derzeit in Brüssel wenig Glück: Die EU-Kommission treibt ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren im Zusammenhang mit den von den Gemeinden betriebenen Apotheken voran: Die italienische Regierung erhielt eine mit Gründen versehene Stellungnahme von der Brüsseler Behörde. Diesmal geht es um die Auftragsvergabe für Beratungsleistungen.

Zwei italienische Gemeinden in der Region Pistoria hatten 1998 und 2002 Konzessionen für die Erbringung von Unternehmensberatungsleistungen für Apotheken direkt vergeben. Eine Konzession hatte eine Laufzeit von zehn Jahren, die andere war unbefristet.

Laut EU-Kommission hatten die italienischen Gemeinden damit gegen den EG-Vertrag verstoßen. Eine öffentliche Ausschreibung der Konzessionen wäre aus Sicht der Behörde erforderlich gewesen. Nur wenn der öffentliche Auftraggeber über den Vertragspartner eine ähnliche Kontrolle ausübt wie über eigenen Dienststellen („In-House-Vergabe“), sei eine Ausschreibung nach EuGH-Rechtsprechung nicht notwendig, teilte die Kommission mit.. Im vorliegenden Fall hätten die Gemeinden jedoch keine entsprechende Beziehung zum Konzessionsnehmer, befand die Kommission.

Die italienischen Behörden hatten argumentiert, dass die Gemeinden die Satzung und Bestimmungen des Konzessionsnehmers in mehreren Punkten geändert hätten, um ein „In-House-Verhältnis“ herzustellen, obwohl sie keine Kapitalbeteiligung erworben hatten. Laut Antwort der Regierung dürfen die Gemeinden nach italienischem Recht anhand einer allgemeinen Wirtschaftsanalyse zudem selbst entscheiden, ob sie den direkt vergebenen Auftrag aufrecht erhalten, eine Ausschreibung durchführen oder die Konzession an ein öffentlich-privates Unternehmen vergeben wollen.

Die Kommission sieht das anders: Die Mitgliedstaaten könnten sich nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht auf Bestimmungen, Praktiken oder Umstände ihrer internen Rechtsordnung berufen, um Verstöße gegen europäische Rechtsvorschriften zu rechtfertigen, teilte Brüssel mit. Nach der Antwort aus Rom kann die EU-Kommission Italien vor dem EuGH verklagen.

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