Schweiz

Apotheker unterliegen bei Volksabstimmung

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Die Apotheker in den Städten Zürich und Winterthur haben am Sonntag eine schwere Niederlage hinnehmen müssen: Bei einer Volksabstimmung sprachen sich 53,7 Prozent der Wähler für eine Initiative „Ja zur Wahlfreiheit beim Medikamentenbezug“ der Ärztegesellschaft des Kantons Zürich aus. Damit dürfen künftig auch Ärzte in den beiden Städten Arzneimittel abgeben. Laut Gesundheitsdirektion soll die neue Regel ab 2010 in Kraft treten; man rechnet mit bis zu 800 Anträgen, was einem Viertel der Stadtärzte entspricht.

Paradox ist am Ergebnis, dass ausgerechnet die Bevölkerung der beiden Städte der Initiative eine Abfuhr erteilte. Dagegen stimmte die Landbevölkerung, die von der Neuerung eigentlich überhaupt nicht betroffen ist, für die Selbstdispensation. Offenbar hatten die Mediziner mit Erfolg Ängste geschürt, dass die Abgabe in der Praxis im Falle eines Scheiterns auch auf dem Land verboten werden könnte.

Insgesamt lag die Wahlbeteiligung bei 52 Prozent und damit knapp an der Spitze einer Reihe zeitgleich durchgeführter Abstimmungen etwa zum Kampfhundeverbot, zur Drogenpolitik oder Schulgesetz. Die rege Interesse dürfte auf die aggressive Öffentlichkeitsarbeit der vergangenen Wochen zurückzuführen sein: Ärzte und Apotheker sollen jeweils umgerechnet mehr als 500.000 Euro in die Kampagne gesteckt haben.

Die Apotheker fordern nun von der Regierung, ihnen neue Aufgaben in den Bereichen Prävention und Impfung im Sinne einer Kompensation zu übertragen. Außerdem wollen sie prüfen, inwieweit sie den Rechtsweg beschreiten können. Vor drei Jahren hatte das Bundesgericht in Lausanne nach einer staatsrechtlichen Beschwerde der Apotheker entschieden, dass ein Dispensierverbot für Ärzte rechtskonform ist. Die Ärzte drohten unverhohlen: Sollten die Apotheker versuchen, den Entscheid mit juristischen oder anderen Mitteln zu unterlaufen, wäre dies eine grobe Missachtung des demokratisch herbeigeführten Volkswillens, hieß es.

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