CardLink ist als E-Rezept-Einlöseweg auch in den Apotheken vor Ort angekommen. Anfangs für die Versender konzipiert, damit diese beim E-Rezept nicht benachteiligt werden, hat sich die Lösung auch Vor-Ort zur Vorbestellung etabliert. Doch die Lösung hatte von Anfang an ein Ablaufdatum in 2026. Wie geht es also weiter?
„CardLink dient übergangsweise dazu, dass wir gleiche Wettbewerbsbedingungen generieren“, hieß es vor einem Jahr von der Abteilungsleiterin Digitalisierung und Innovation im Bundesgesundheitsministerium (BMG), Dr. Susanne Ozegowski. Der Übergang könne ein bis zwei Jahre dauern. Ob CardLink nach der Übergangsphase abgeschaltet wird, stand da jedoch noch nicht fest. Man müsse beobachten, wie sich die Verfahren in den kommenden Jahren entwickeln.
Kürzlich schreckte ein Analyst die Finanzbranche hoch – inklusive Auswirkungen an der Börse: Die für Cardlink erteilten Zulassungen seien nur befristet, Ende März kommenden Jahres liefen die ersten Genehmigungen ab. Der Analyst sah ein „kritisches, strukturelles Risiko“ für die Versender und ihr E-Rezept-Geschäft, wenn CardLink 2026 durch die GesundheitsID als primäre Zugangsmethode ersetzt würde.
Denn, so die Überlegung, ohne CardLink könnten die Apps der Versender nicht mehr für das Einlösen von E-Rezepten genutzt werden.
Redcare sah sich daraufhin genötigt, Stellung zu nehmen. Ein Risiko gebe es nicht für die Versender: Eine Nachfolgelösung („Proof of Patient Presence“, PoPP) sei bereits in der Entwicklung. CEO Olaf Heinrich zeigte sich „äußerst zuversichtlich, dass es einen nahtlosen Übergang von CardLink zu ihrem Nachfolger auf Basis der PoPP-Technologie geben wird, der weiterhin eine einfache und sichere mobile Einlösung von E-Rezepten mittels eGK ohne PIN ermöglichen wird“.
Laut TI-Experte Mark Langguth war die Analysten-Einschätzung tatsächlich ein Schnellschuss; Redcare habe recht mit seiner Einschätzung: „CardLink wird unterbrechungsfrei durch PoPP abgelöst werden – so der aktuelle Stand, der recht sicher auch nicht geändert wird.“ An der Benutzung der bekannten Apps und der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) werde die Umstellung demnach nach aktuellem Stand nichts ändern.
Auch Manuel Blechschmidt, der mit seinem Unternehmen Service Health ERx selbst CardLink-Lösungen erarbeitet hat, sieht hier bereits in die Zukunft: „Aktuell läuft eine Ausschreibung“, weiß er zur PoPP-Lösung. Noch sei zwar nicht spezifiziert, wie der Fachdienst für das E-Rezept diese Lösung akzeptiere. Aber das sei in Arbeit. „PoPP wird vor allem den Vorteil haben, dass es für die Leistungserbringer kostenlos sein wird und dass wahrscheinlich auch Zugriffe auf die ePA erlaubt sein werden.“
Den PoPP-Service können man dann via GesundheitsID oder eGK nutzen, wobei Blechschmidt davon ausgeht, dass die Karten weiterhin von den allermeisten Versicherten genutzt werden. Denn die Registrierung für die GesundheitsID ist aufwändig, schließlich soll über sie auch der Zugriff der Versicherten auf die elektronische Patientenakte (ePA) gewährleistet werden.
Die Überlegung war daher, ob die neue Lösung überhaupt über die Apps von Drittanbietern wie Versendern oder Plattformen genutzt werden kann, wenn Versicherte sie mit der GesundheitsID nutzen wollen. Aber auch dafür gibt es laut Blechschmidt eine Lösung, nämlich ein Produkt namens PoPP-Modul, das zulassungspflichtig sein wird und die Integration in Apps ermöglichen soll.
Als Frontend-Lösung soll das PoPP-Modul allen Nutzern mit GesundheitsID den Zugang zur PoPP-Lösung liefern. „Der PoPP-Service erzeugt die Bestätigung eines Versorgungskontextes in Form des kryptographisch gesicherten PoPP-Token. Dieses bestätigt, dass ein bestimmter Versicherter mit einer bestimmten Leistungserbringerinstitution (LEI) zusammengekommen ist“, heißt es in der Spezifikation von Ende Januar.
Dass CardLink tatsächlich abgeschaltet wird, hält Blechschmidt für extrem unwahrscheinlich. Denn technisch könne die Gematik gar nicht zwischen gesteckter eGK und CardLink unterscheiden. Somit wäre auch die Stecklösung der Präsenzapotheken von der Frist betroffen, da sie ebenfalls VSDM nutzt. „Ohne eine Verlängerung der Zulassung wäre demnach die Einlösung elektronischer Rezepte in Deutschland ab April 2026 praktisch unmöglich.“
Die Gematik kann hierzu nur einen groben Überblick geben: „CardLink ist eine zeitlich begrenzte Brückentechnologie und wird durch die Einführung von PoPP (Proof of Patient Presence) abgelöst. Via PoPP kann künftig die GesundheitsID als alternativer Versicherungsnachweis verwendet werden: Das Stecken der eGK ist dann nicht mehr erforderlich.“ An der „PoPP-Roadmap“ werde derzeit intensiv gearbeitet, nächste Schritte werden zu gegebener Zeit kommuniziert.