Softwarefehler bei Medatixx

Megapanne bei eAU: Arztpraxis statt AOK

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Berlin -

Beim Softwarehaus Medatixx ist es zu einer gravierenden Panne gekommen: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU), die für Versicherte der AOK Niedersachsen mit x.concept ausgestellt werden, werden nicht an die Kasse geschickt – sondern an eine Arztpraxis.

Laut Medatixx wurden Domain-IDs im zentralen Verzeichnisdienst der KIM-Adressen (LDAP-Verzeichnis) doppelt vergeben. Im konkreten Fall teilen sich die AOK Niedersachsen und eine Arztpraxis dieselbe ID. Da bei der Ermittlung der Empfängeradresse der erste gefundene Eintrag verwendet wird, gehen die eAU an den komplett falschen Empfänger: Bei Patienten der AOK Niedersachsen wird die eAU nicht an die KIM-E-Mail-Adresse der Kasse, sondern an die einer Arztpraxis versendet.

In der Praxissoftware sieht es so aus, als wäre die eAU korrekt adressiert, sogar eine Zustellbestätigung liegt vor. Laut Medatixx kommt sie jedoch nicht beim richtigen Empfänger an. Eine Entwarnung gibt das Softwarehaus zumindest hinsichtlich der Datensicherheit: „Die AUs erhielt diese Praxis im Rahmen ihrer Berufsausübungspflicht und unterliegt somit dem § 203 StGB (Berufsgeheimnisträgerparagraf).“

Man arbeite an einer Korrektur und stelle diese so bald wie möglich mit einem Service-Pack für x.concept zur Verfügung, so das Softwarehaus. Bis das Update eingespielt werden kann, sollen Praxen keine eAU an die AOK Niedersachsen schicken. „Drucken Sie diese aus und versenden Sie sie per Post an die AOK Niedersachsen, bis Sie das bevorstehende Service-Pack installiert haben. Hierfür können Sie die Abrechnungsziffer 40130 ansetzen.“

Mit Einspielen des Service-Packs sollen den Praxen die fehlerhaft versendeten eAU zum erneuten Versand bereitgestellt werden.
„In Ihrer Rolle als Verantwortlicher für die Daten, obliegt es Ihnen zu prüfen, ob Ihnen aus diesem Vorfall zum jetzigen Zeitpunkt oder später Pflichten erwachsen (insbesondere Meldepflichten gegenüber Behörden). In jedem Fall sollten Sie Ihren Datenschutzbeauftragten über den Vorfall informieren, wenn Sie einen solchen bestellt haben. Wir bitten Sie jedoch um Verständnis dafür, dass wir Sie nicht rechtlich beraten dürfen.“

Man bedauere die Umstände außerordentlich und bitte die Praxen um Entschuldigung. „Uns ist sehr bewusst, dass eine korrekte Datenlage beim Patienten für Ihre Diagnostik und Ihre therapeutischen Entscheidungen elementar ist. Wir versichern Ihnen, dass wir alles unternehmen werden, den Fehler zu korrigieren und sicherzustellen, dass solche Fehler nicht erneut auftreten können. Für Ihre aktive Mitarbeit an der Fehleranalyse und -behebung danken wir Ihnen sehr.“

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