BMG prüft Verbraucherkampagne

BMG: Kein Rechtsanspruch auf E-Rezept

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Berlin -

Ab September wird das E-Rezept in den Apotheken zur Pflicht. Doch Versicherte haben keinen Rechtsanspruch auf eine digitale Verordnung, wie das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf eine Anfrage der Unionsfraktion erklärt. Um die Akzeptanz zu erhöhen, soll es statt Sanktionen eine große Kampagne geben.

Ärzte und Zahnärzte seien nach dem Sozialgesetzbuch (SGB V) „im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung verpflichtet, Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln elektronisch auszustellen, sobald die hierfür erforderlichen Dienste und Komponenten der Telematikinfrastruktur flächendeckend zur Verfügung stehen“, erklärt Staatssekretär Edgar Franke (SPD). „Die Verpflichtung besteht nicht, wenn die elektronische Ausstellung oder Übermittlung der Verordnungen aus technischen Gründen nicht möglich ist. Ein Rechtsanspruch von Versicherten auf Ausstellung einer elektronischen Verordnung besteht nicht.“

Anreize für die Praxen sind laut Franke nicht vorgesehen: „Die Bundesregierung plant derzeit nicht, über die intendierten Effizienzgewinne hinaus explizite Anreize für die Beteiligten zu setzen. Es handelt sich um eine gesetzliche Verpflichtung im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung. Allerdings hätten die Gesellschafter die Gematik beauftragt zu prüfen, „ob und gegebenenfalls mit welchen Unterstützungsmöglichkeiten (Anreizsystemen) eine schnellstmögliche Nutzung des E-Rezepts bei den Leistungserbringern erreicht werden kann“. Ergebnisse liegen laut Franke noch nicht vor. Über die Umsetzung der im Rahmen des Prüfauftrags erarbeiteten Vorschläge entscheiden die Gesellschafter der Gematik zeitnah nach Vorlage. Eine Sanktionsregelung
ist derzeit nicht geplant.“

Apotheken sollen werben

Aus Sicht der Regierung sollen auch die Apotheken die Werbetrommel für das E-Rezept rühren. „Versicherte können sich auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Gesundheit, der gematik sowie den Webseiten der übrigen Gesellschafterorganisationen (insbesondere Apotheken, Spitzenverband Bund der Krankenkassen und (Zahn-)Ärzte) zum E-Rezept informieren. Genauso informieren auch die Krankenkassen im Rahmen ihrer Mitgliederzeitschrift regelmäßig zum E-Rezept.“ Darüber hinaus prüfe man derzeit „weitere geeignete öffentlichkeitswirksame Maßnahmen, um die Versicherten umfassend zum E-Rezept-Start über das neue Verfahren und dessen Funktionalitäten zu informieren“.

Laut Franke hat die beschleunigte und strategische Digitalisierung des Gesundheitswesens für die Bundesregierung eine hohe Priorität. „Das E-Rezept stellt dabei eine der Fokusanwendungen in dieser Legislaturperiode dar.“ Die Gematik und ihre Gesellschafter arbeiteten „konstruktiv“ zusammen und „streben eine erfolgreiche Digitalisierung des Gesundheitswesens an“, so Franke mit Verweis auf den einstimmigen Beschluss zum regionalen Rollout.

Beschlüsse bleiben Geheimsache

Die Gematik selbst sei ein „zentraler Bestandteil der Digitalisierung des deutschen Gesundheitssystems“. Dass mehr Transparenz versprochen wurde, bedeutet laut Franke aber nicht, dass die Beschlüsse öffentlich werden: „Beschlüsse der Gesellschafterversammlung der Gematik enthalten auch Inhalte, die der gesellschaftsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen oder Geheimhaltungspflichten anderer berühren. Daher werden die Beschlüsse selbst grundsätzlich nicht veröffentlicht.
Stattdessen wird – soweit dies rechtlich möglich ist – deren wesentlicher Inhalt auf geeignete Weise kommuniziert.“ Was den im Koalitionsvertrag versprochenen Umbau zu einer digitalen Gesundheitsagentur angeht, gibt es noch keine Neuigkeiten: Derzeit würden die Anforderungen an eine solche Agentur erarbeitet, so Franke.

Im September geht es los

Das Ausrollen beginnt ab dem 1. September in Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe, drei Monate nach erfolgreichem Abschluss in der ersten Phase kommen sechs weitere KV-Gebiete dazu. Weitere zwei Monate später findet der Rollout in den restlichen Regionen statt. Für den Übergang in die jeweils nächste Stufe des Rollouts werden derzeit Qualitätskriterien formuliert. Unabhängig davon sei die Nutzung des E-Rezepts in ganz Deutschland bereits auf freiwilliger Basis möglich, wenn die notwendigen technischen Voraussetzungen bei den Leistungserbringern gegeben sind. „Apotheken werden ab September bundesweit E-Rezepte einlösen“, stellt Franke in seiner Antwort klar.

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