Bundesverwaltungsgericht

Sputnik V: Linken-Politiker will in nächste Instanz

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Berlin -

Nach dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Kassel, demzufolge mit Sputnik-V Geimpfte keinen Anspruch auf ein deutsches Impfzertifikat haben, will der unterlegene Kläger in die nächste Instanz gehen.

„Die Entscheidung verstößt eklatant gegen den Gleichheitsgrundsatz“, sagte der ehemalige Linken-Bundestagsabgeordnete Diether Dehm. Er hatte sich im Mai in Moskau und im Juli in San Marino mit dem russischen Vakzin impfen lassen und beim Gesundheitsamt des Landkreises Fulda die Ausstellung eines deutschen Impfzertifikates beantragt.

Der Landkreis lehnte das mit der Begründung ab, der Impfstoff Sputnik V gehöre nicht zu den vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) aufgelisteten Impfstoffen. Der VHG gab dem Landkreis am vergangenen Freitag Recht. Dehm will nach eigenen Angaben nun vor das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) ziehen.

Die EU habe beschlossen, dass Menschen, in deren Herkunftsländern das russische Vakzin zugelassen ist, sich innerhalb der EU frei bewegen könnten, erklärte Dehm am Montag. Menschen, deren Herkunftsländer den Impfstoff nicht zugelassen haben, bleibe dies hingegen verwehrt. „Es ist absurd, dass beispielsweise ein mit Sputnik V vollständig geimpfter Ungar in einer deutschen Gaststätte, die sich auf die 2G-Regel verpflichtet hat, speisen darf und ein Deutscher – in diesem Fall ich – nicht.“

Der Linken-Politiker kritisierte darüber hinaus, dass Sputnik V in Deutschland nicht zugelassen ist. „Es sind viele Menschen ums Leben gekommen, die von dem Impfstoff profitiert hätten.“ Während es in Deutschland phasenweise an Impfstoff gemangelt habe, habe Sputnik V nicht zur Verfügung gestanden. Er pflichte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder bei, der bereits im Mai eine rasche Entscheidung über die Zulassung des russischen Corona-Impfstoffs in der EU gefordert hatte. Es dürfe nicht aus rein ideologischen Gründen getrödelt werden, hatte der CSU-Chef der Bild am Sonntag gesagt.

„Die Nichtzulassung des Vakzins in Deutschland hat außerdem nicht gerade zur Steigerung der Impfbereitschaft beigetragen“, führte Dehm am Montag weiter aus. „In einem freien Land sollte die freie Wahl des Impfstoffs möglich sein, wenn er nicht als schädlich eingeschätzt wird.“

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