Debatte um Genesenen-Dauer

Omikron: Schutz vor Reinfektionen unterschiedlich

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Berlin -

Die Verkürzung des Genesenen-Status auf drei Monate sorgt für viele Diskussionen. Das Robert-Koch-Institut (RKI) beruft sich unter anderem auf die „Siren-Studie“: Diese zeigt, dass der Schutzzeitraum vor Reinfektionen bei Genesenen und Geimpften unterschiedlich lang ist.

Die Siren-Studie ist eine prospektive Kohortenstudie aus England, welche mit 44.000 Mitarbeiter:inen aus dem Gesundheitswesen durchgeführt wird. Die Teilnehmer:innen aus 135 Krankenhäusern werden regelmäßig alle zwei Wochen PCR-getestet – auch wenn keine Covid-Symptome vorliegen.

PCR-Testung alle zwei Wochen

Um den Schutz vor einer Reinfektion mit der Omikron-Variante zu ermitteln, haben die Wissenschaftler:innen der Studie nun die Daten von mehr als 18.400 Teilnehmer:innen zwischen Dezember 2020 und Januar 2022 ausgewertet. Reinfektionen wurden dabei als positive PCR-Testung 90 Tage nach einer vorherigen Infektion definiert. Die meisten Proband:innen waren zu diesem Zeitraum schon geboostert, rund 40 Prozent hatten bereits eine Covid-Infektion durchgestanden.

Es zeigten sich folgende Ergebnisse:

  • Genesen & ungeimpft
    • 255 Personen, 35 steckten sich im Beobachtungszeitraum erneut an
    • Entspricht einer Vakzineffektivität von 44 Prozent
    • Genesene haben somit 90 Tage nach überstandener Infektion mit Omikron einen durchschnittlichen Schutz von unter 50 Prozent sich zu reinfizieren
  • Zweifach-Impfung
    • Schutz nach doppelter Impfung hielt länger an (20 Wochen/5 Monate)
    • Vakzineffektivität: 60 Prozent
  • Booster-Impfung
    • Dritte Impfung erhöht Vakzineffektivität auf 71 Prozent
    • Ab Woche 10 sinkt Schutzwirkung auf 45 bis 50 Prozent

Die Wissenschaftler:innen schlussfolgern daraus, dass die aktuellen Impfstoffe nur einen begrenzten langfristigen Schutz gegen Infektionen und Ansteckungen mit der Omikron-Variante bieten. Dennoch seien Genesene nach einer Booster-Impfung am besten geschützt.

Gericht kippt verkürzte Dauer für Einzelfall

Das Verwaltungsgericht in Osnabrück hat die umstrittene Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage durch das Robert Koch-Institut (RKI) für verfassungswidrig erklärt. In dem veröffentlichten Beschluss wird der Landkreis Osnabrück dazu verpflichtet, dem Kläger einen sechs Monate umfassenden Genesenennachweis auszustellen, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Der Beschluss ist allerdings noch nicht rechtskräftig und hat auch keine allgemeine Gültigkeit, sondern gilt nur für den Antragssteller.

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