Schnelles Prüfverfahren eingeleitet

EMA prüft Omikron-Impfstoff von Biontech

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Berlin -

Die EU-Arzneimittelbehörde EMA hat das schnelle Prüfverfahren für einen auf Virusvarianten angepassten Corona-Impfstoff der Hersteller Pfizer und Biontech eingeleitet. Der Impfstoff soll gezielter etwa vor der Omikron-Variante des Virus schützen. Bisher ist noch kein Impfstoff in der EU zugelassen, der auch auf Varianten des Corona-Virus zielt.

Durch das schnelle Verfahren soll gewährleistet werden, dass Gesundheitsbehörden der EU-Staaten rechtzeitig vor einer möglichen neuen Infektionswelle im Herbst über angepasste Impfstoffe verfügen. Auffrischungsimpfungen könnten sich gezielt auf dann aktuelle Varianten des Virus richten.

Zunächst würden Daten zur chemischen Zusammensetzung, Herstellung und Kontrollen geprüft, teilte die EMA mit. Sobald die Hersteller klinische Daten übermittelten, würden die Experten auch die Wirksamkeit bewerten. Einzelheiten zu den spezifischen Virus-Varianten, gegen die der Impfstoff schützen soll, liegen nach Angaben der EMA noch nicht vor.

Nach dem beschleunigten Prüfverfahren werden Daten aus Tests und Studien laufend bewertet, auch wenn noch nicht alle Daten vorliegen und noch kein Zulassungsantrag gestellt wurde. Wie lange das dauern wird, ist nicht bekannt.

Der amerikanische Hersteller Pfizer und sein deutscher Partner Biontech wollen außerdem in den nächsten Wochen das Zulassungsverfahren bei der US-Arzneimittelbehörde FDA beginnen.

Das US-Unternehmen Moderna hatte am 8. Juni erste Daten zur Wirksamkeit seines angepassten Corona-Impfstoffes „mRNA-1273.214“ vorgestellt. Er ist eine Kombination aus dem ursprünglichen Impfstoff Spikevax und einem auf Omikron zugeschnittenen Impfstoff-Kandidaten. Die 437 Probanden, die das neue Präparat als zweiten Booster erhalten hatten, hatten nach einem Monat deutlich mehr neutralisierende Antikörper als nach einer Booster-Impfung mit dem herkömmlichen Präparat, insbesondere gegen Omikron. Moderna hatte angekündigt, die Daten in den kommenden Wochen den Zulassungsbehörden vorzulegen.

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