Lockdown-Verlängerung bis 31. Januar

Bundesregierung will Bewegungsradius einschränken

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Berlin -

Der bisherige Lockdown soll nicht nur verlängert, sondern auch verschärft werden: Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass in Landkreisen mit hohen Corona-Infektionszahlen weitere Maßnahmen zur Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort ergriffen werden sollen. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag aus Teilnehmerkreisen von Seiten des Bundes sowie der Länder bei den Beratungen. Eine Einigung auf ein Beschlusspapier gab es aber noch nicht.

Gelten soll dies für Landkreise mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern – sofern kein triftiger Grund vorliegt. Berufliche Reisen wurden bislang stets als Ausnahmegrund anerkannt. Tagestouristische Ausflüge hingegen sollen demnach keinen triftigen Grund darstellen, wie es in den Teilnehmerkreisen hieß. Laut des Entwurfs für ein Beschlusspapier weisen über 70 Landkreise eine Inzidenz von über 200 auf.

Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) berichtet unterdessen, dass Bund und Länder sich offenbar einig sind, dass der bestehende Lockdown bis zum 31. Januar verlängert wird. Das gehe aus dem Beschlussentwurf für die Beratungen der Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin hervor, der dem RBB vorliegt. Danach sollen auch Schulen und Kitas bis Monatsende geschlossen bleiben. Ab Anfang Februar soll für die Klassen 1 bis 6 eine Rückkehr zum Präsenzunterricht möglich sein. Voraussetzung ist, dass die Infektionszahlen sich günstig entwickeln.

Die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin planen demnach auch die Kontaktbeschränkungen zu verschärfen. Private Treffen sollen nur noch mit einer weiteren Person, die nicht zum Hausstand gehört, möglich sein.

Noch nicht final geklärt ist, ob und wie der Bewegungsradius in Gebieten mit hohen Fallzahlen eingeschränkt wird. In Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz über 200 könnte ein 15-Kilometer-Radius um den Wohnort gezogen werden, der generell nur mit triftigem Grund verlassen werden darf. Hier wird noch erörtert, ob die Länder diese Verschärfung vornehmen müssen oder nur prüfen sollen.

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