Ärzte üben Kritik

Priorisierung fällt in Berlin, Brandenburg, Sachsen

, Uhr aktualisiert am 13.05.2021 20:53 Uhr
Berlin -

Auch Berlin hebt ab Montag die Priorisierung für alle verfügbaren Corona-Impfstoffe bei Haus- und Betriebsärzten auf. Das
kündigte ein Sprecher der Senatsverwaltung für Gesundheit an. Bisher war die Vergabe an Kriterien wie Alter, Vorerkrankung und die Zugehörigkeit zu bestimmten Berufsgruppen geknüpft. Mit Brandenburg und Sachsen zogen zwei weitere Länder nach. Zuvor hatten bereits Bayern und Baden-Württemberg ähnliche Schritte angekündigt.

Das Vorgehen bedeutet allerdings nicht, dass jeder sofort nächste Woche geimpft werden kann. Die verfügbaren Impfstoffmengen sind laut Gesundheitsverwaltung zunächst weiter relativ knapp, erst ab Juni werde mit größeren Mengen gerechnet. Patienten, die zu einer der drei Prioritätengruppen zählen und noch nicht geimpft sind, hätten zudem weiter Vorrang, erläuterte der Sprecher. Für die Impfzentren der Hauptstadt ändere sich am bisherigen Vorgehen zunächst nichts.

Harsche Kritik kam von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV): „Zu diesem Vorgehen hat es mit uns im Vorfeld leider keine Absprache gegeben. So war eine rechtzeitige Information der KV Berlin gegenüber den Praxen nicht möglich, die nunmehr ab Montag mit einem noch größeren Ansturm impfinteressierter Berlinerinnen und Berliner rechnen müssen.“ Dabei habe sich an der Situation in den Praxen nichts geändert: Noch immer gebe es dort nicht ausreichend Impfstoff, sodass selbst prioritär zu impfende Personen bislang nicht umfassend geimpft werden könnten. „Der von der Politik angekündigte ‚Ketchup-Effekt‘, wonach in absehbarer Zeit sehr viel mehr Impfstoff zur Verfügung steht, ist bislang nicht eingetreten.“

Aus KV-Sicht wäre es hilfreich gewesen, den niedergelassenen Bereich vorab in die Überlegungen einzubeziehen, auch vor dem Hintergrund, dass in Berlin gerade erst die Priorisierungsgruppe 3 geöffnet wurde und sehr viele Menschen – auch mit chronischen Erkrankungen – noch keine Impfung erhalten haben. Vor diesem Hintergrund rät die KV Berlin den Praxen, auch weiterhin an den Kriterien wie Alter, Vorerkrankung und Zugehörigkeit zu bestimmten Berufsgruppen festzuhalten.

Inwiefern dies allerdings angesichts der Verkündung des Senats den Impfwilligen in den Praxen noch vermittelbar ist, sei die große Frage. „Mit der kurzfristigen Aufhebung der Priorisierung weckt der Berliner Senat falsche Erwartungen bei den Berlinerinnen und Berlinern und provoziert damit das Chaos in den Praxen. Die Frage der Impfpriorisierung darf nicht zum Wahlkampfthema gemacht werden, sondern hat wohlüberlegte sachliche Hintergründe.“

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