Nachfrage und Positivraten steigen

Test-Apothekerin: Durchhalten trotz Mehraufwand

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Berlin -

Mit der ab Juli geltenden neuen Testverordnung (TestV) entstehen für Apotheken zahlreiche Unsicherheiten. Während die einen zunächst kurzfristig das Testangebot aussetzen, schreiben andere bereits ihr Qualitätsmanagment (QM) für die Angestellten um. Trotz der Schwierigkeiten bei der geforderten Dokumentation oder der Frage, wie künftig PoC-PCR-Test vergütet werden, will Apothekerin Mona Farhang weiter sieben Tage die Woche testen – auch weil zuletzt die Nachfrage und die Positivraten gestiegen seien.

Farhang wird an den Antigen-Schnelltests und PoC-PCR-Tests festhalten. „Es gibt ja jetzt schon Tage, an denen es sich nicht lohnt, die Teststelle offen zu haben. Auch der Stress lohnt sich nicht. Aber im Herbst wird das Angebot wieder wichtig. Außerdem ist die Nachfrage gestiegen“, sagt die Inhaberin der City Apotheke Ratingen. Aktuell bietet sie die Diagnostik an zwei Orten an. Besonders in Ratingen mit der zentral gelegenen Teststelle sei die Nachfrage mit zwischen 300 und 400 Tests hoch. „Dort haben wir 20 bis 40 Positive pro Tag.“ Vor drei Wochen seien es deutlich weniger gewesen.

Momentan ist die Apothekerin dabei, das QM anzupassen – denn Apotheken können ab Juli nur noch in Ausnahmefällen kostenfreie anlasslose Antigenschnelltests anbieten und mitunter einen Selbstzahler-Anteil von 3 Euro verlangen. „Ich versuche, die neuen Anforderungen für meine Mitarbeiter festzuhalten.“ Alle Testenden müssen in der Online-Anmeldung den Grund für die Testung angeben. Stehe dort „Besuch der Oma oder eines Altenheims“, werde sie den Eigenanteil von 3 Euro berechnen. „Das ist die einzige Dokumentationsmöglichkeit, die ich sehe“, sagt sie. Die Angaben würden digital dokumentiert und könnten später bei einer möglichen Prüfung abgerufen werden.

Kritik an Kürzung

Insgesamt kritisiert sie die Kürzung und die neuen Anforderungen. „Es ist sehr schwierig für uns, das nachzuweisen und zu dokumentieren.“ Der Aufwand sei gestiegen und die Vergütung gleichzeitig gesunken. „Wir benötigen mehr Zeit und Personal. Wenn gekürzt wird, müsste in allen Bereichen – also auch beim Arbeitsaufwand – gekürzt werden.“ Apotheken sollen nur noch in Ausnahmefällen – etwa bei Kindern unter fünf Jahren oder Schwangeren im ersten Trimester – 9,50 Euro abrechnen können statt derzeit 11,50 Euro. Für Durchführung und Material werden jeweils 1 Euro gestrichen. Dabei seien die Preise für Tests zuletzt gestiegen und lägen zwischen 90 Cent und 1,50 je nach Produkt.

Farhang muss viel mitmachen, wenn es um ihre Teststellen geht. Das Gesundheitsamt komme alle vier bis fünf Wochen zur Kontrolle, sagt sie. Zwischenzeitlich war ihr das Angebot von PoC-PCR-Tests untersagt worden. „Wir werden ständig geprüft. Der Kreis Mettmann liebt uns“, sagt die Apothekerin. Immer neue Vorgaben würden gemacht, wie etwa die Forderung nach einer Glasscheibe für die ausgepackten Teststreifen, um sie vor einer möglichen Kontamination durch Husten zu schützen.

Testkunde vom Gesundheitsamt

Auch „Testkunden“ schickte das Amt bereits. Bei einem Besuch habe dieser keinen Ausweis dabei gehabt und dennoch einen Antigen-Schnelltest gefordert, so die Apothekerin. Die Mitarbeiterin habe dies jedoch nicht durchgeführt. Als er argumentierte, dass manche keinen vorzeigen müssten, habe sie betont, dass dies nur gemacht werde, wenn der oder die Testende bereits persönlich bekannt sei. Auch andere Testkund:innen seien von dem Mitarbeiter des Gesundheitsamts angesprochen worden, ob zuvor etwa nach Covid-19-Symptomen gefragt worden sei. „Ich habe dadurch gerade erst recht Motivation, weiterzumachen.“

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