Betriebliche Altersvorsorge

Tarifpartner werben für Apothekenrente

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Die Gewerkschaft Adexa und der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheker (ADA) werben für die betriebliche Altersvorsorge. Ab Januar haben tarifgebundene Apothekenmitarbeiter Anspruch auf einen Arbeitgeberbeitrag zur Altersvorsorge sowie einen Arbeitgeberzuschuss von 20 Prozent bei einer zusätzlichen Entgeltumwandlung. Auf Informationsveranstaltungen wollen die Tarifpartner die Neuregelung erklären und die „Apothekenrente“ empfehlen.

Mitte 2010 hatten sich Adexa und ADA auf eine tariflich festgelegte Altersvorsorge geeinigt. Die Arbeitgeberbeiträge betragen 10 bis 27,50 Euro. Die „Apothekenrente“ wurde mit einem Konsortium der Versicherungen R+V, Alte Leipziger und AXA vereinbart.

Adexa und ADA raten, die Verträge noch in diesem Jahr abzuschließen, denn 2012 werde der gesetzliche Garantiezins von 2,25 auf 1,75 Prozent sinken. Der Anspruch auf die Altersvorsorge gilt übrigens nicht für die Kammerbezirke Nordrhein und Sachsen, weil der ADA dort nicht über ein Verhandlungsmandat verfügt.

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