Die erste Abrechnung der FFP2-Coupons steht demnächst an. Lange haben die Rechenzentren die Apotheken über die Gebühren im Unklaren gelassen. Jetzt werden erste Konditionen bekannt. Die aufgerufenen Beträge haben es in sich.
Die Apotheken rechnen einmal im Monat mit dem Bundesamt für Soziale Sicherung ab (BAS). Die Coupons behalten sie bei sich, gegenüber ihrem Rechenzentren geben sie nur eine Selbsterklärung ab, die sogar handschriftlich ausgefüllt werden darf. Bei der Abrechnung kommt das NNF-Formular zum Einsatz. Die Rechenzentren sammeln diese Belege und stellen einmal monatlich eine Sammelrechnung an das BAS.
Für diese Leistung verlangt etwa das zu Pharmatechnik gehörende Digitale Rezept Zentrum (DRZ) eine Gebühr von 0,95 Prozent der abgerechneten Summe. Das entspricht durchschnittlich einem monatlichen Betrag von etwa 288 Euro für vier Abrechnungsmonate.
Das ARZ Darmstadt liegt dem Vernehmen nach sogar noch darüber – Kund:innen berichten von einer Gebühr von 1,25 Prozent. Das entspräche bei einer gleichmäßigen Verteilung einem Betrag von knapp 370 Euro monatlich.
Die VSA orientiert sich Berichten zufolge an der Gebühr für die Hilfsmittelabrechnung. Diese liegt je nach Vertrag im Bereich von 0,6 Prozent des Umsatzes, manchmal auch darunter. ARZ Haan und NARZ wollen dem Vernehmen nach eine pauschale Gebühr verlangen, haben sich aber noch immer nicht festgelegt. Auch die eigenen Kunden werden bislang hingehalten.
Das DRZ erklärt gegenüber Kunden, für die Abrechnung der Masken sei ein völlig neues Softwaremodul namens „MASC21“ entwickelt worden, das mit Hochdruck in die bestehenden Softwaresysteme integriert werden soll. Für die Abwicklung der eingereichten Sonderbelege zur Maskenabrechnung sei zudem zusätzliches Personal notwendig. „Trotz dieser umfangreichen Maßnahmen, die wir für Sie ergriffen haben, dürfen wir Ihnen die erfreuliche Mitteilung machen, dass wir für Sie den Abrechnungsprozentsatz für die Maskenabrechnung auf 0,95 Prozent begrenzen konnten“, heißt es im Schreiben.
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