Abrechnung FFP2-Coupons

Rechenzentren kassieren bei Masken ab Alexander Müller, 29.01.2021 15:26 Uhr

Für die Abrechnung der FFP2-Masken verwenden die Apotheken den NNF-Beleg. Grafik: Abda
Berlin - 

Die erste Abrechnung der FFP2-Coupons steht demnächst an. Lange haben die Rechenzentren die Apotheken über die Gebühren im Unklaren gelassen. Jetzt werden erste Konditionen bekannt. Die aufgerufenen Beträge haben es in sich.

Die Apotheken rechnen einmal im Monat mit dem Bundesamt für Soziale Sicherung ab (BAS). Die Coupons behalten sie bei sich, gegenüber ihrem Rechenzentren geben sie nur eine Selbsterklärung ab, die sogar handschriftlich ausgefüllt werden darf. Bei der Abrechnung kommt das NNF-Formular zum Einsatz. Die Rechenzentren sammeln diese Belege und stellen einmal monatlich eine Sammelrechnung an das BAS.

Für diese Leistung verlangt etwa das zu Pharmatechnik gehörende Digitale Rezept Zentrum (DRZ) eine Gebühr von 0,95 Prozent der abgerechneten Summe. Das entspricht durchschnittlich einem monatlichen Betrag von etwa 288 Euro für vier Abrechnungsmonate.

Das ARZ Darmstadt liegt dem Vernehmen nach sogar noch darüber – Kund:innen berichten von einer Gebühr von 1,25 Prozent. Das entspräche bei einer gleichmäßigen Verteilung einem Betrag von knapp 370 Euro monatlich.

Die VSA orientiert sich Berichten zufolge an der Gebühr für die Hilfsmittelabrechnung. Diese liegt je nach Vertrag im Bereich von 0,6 Prozent des Umsatzes, manchmal auch darunter. ARZ Haan und NARZ wollen dem Vernehmen nach eine pauschale Gebühr verlangen, haben sich aber noch immer nicht festgelegt. Auch die eigenen Kunden werden bislang hingehalten.

Das DRZ erklärt gegenüber Kunden, für die Abrechnung der Masken sei ein völlig neues Softwaremodul namens „MASC21“ entwickelt worden, das mit Hochdruck in die bestehenden Softwaresysteme integriert werden soll. Für die Abwicklung der eingereichten Sonderbelege zur Maskenabrechnung sei zudem zusätzliches Personal notwendig. „Trotz dieser umfangreichen Maßnahmen, die wir für Sie ergriffen haben, dürfen wir Ihnen die erfreuliche Mitteilung machen, dass wir für Sie den Abrechnungsprozentsatz für die Maskenabrechnung auf 0,95 Prozent begrenzen konnten“, heißt es im Schreiben.

Diese Euphorie wird auf Kundenseite nicht geteilt. Von „Abzocke“ und „Geldmacherei“ ist die Rede. Immerhin wird pro Monat nur ein Beleg pro Apotheke abgerechnet. Ob beim DRZ mit einer dreistelligen Anzahl an Kunden dafür tatsächlich eigens Personal angestellt werden muss, ist tatsächlich fraglich. Auch der Programmieraufwand für die Rechenzentren dürfte überschaubar sein.

Bis zu 9999 Sets à sechs Masken können Apotheken auf einem NNF-Beleg abrechnen. In der Praxis dürfte eine mittlere bis hohe dreistellige Anzahl an monatlich eingelösten Coupons realistisch sein. Damit liegt der Wert eines durchschnittlichen NNF-Belegs im fünfstelligen Bereich und damit deutlich über dem eines normalen Rezeptes. Für die reguläre Abrechnung verlangen die Rechenzentren etwa 0,12 Prozent des Umsatzes, Kampfpreise liegen bei 0,079 Prozent. Und: Der Umsatz ist gedeckelt, typischerweise bei 500 Euro. Der Verdacht vieler Apotheker:innen, die Rechenzentren wollten an der Maskenaktion mitverdienen, ist also nicht völlig aus der Luft gegriffen.

Für Ärger sorgt auch, dass die Rechenzentren solange mit ihrer Gebühr hinter dem Berg gehalten haben. Das NARZ etwa hat sich bis heute weder auf Anfrage noch gegenüber Kunden hierzu geäußert. Helge Hagedorn, kaufmännischer Leiter der Phoenix-Apotheke in Wolfsburg, findet das ein Unding: „Etwas abzurechnen, das vorher nicht festgelegt ist, entspricht nicht den Gepflogenheiten unter Kaufleuten.“ Das Argument, der Aufwand ließe sich nicht berechnen, lässt er nicht gelten. „Dann könnte man für die Januarabrechnung etwas überschlagen und später gegebenenfalls nachjustieren“, so Hagedorn.