Arzneimittelaustausch

Rabattverträge: Bild erklärt Apotheke

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Berlin -

Darf der Apotheker ein anderes Medikament herausgeben? Bild.de klärt über Rabattverträge, Generika und Aut-idem auf. Im Internet erklärt das Nachrichtenportal, warum Kunden am HV-Tisch unter Umständen nicht das verordnete Arzneimittel erhalten. „Bild.de weiß Bescheid!“, heißt es.

Viele gesetzlich Versicherte würden folgende Situation kennen, heißt es in dem Beitrag. „Holt man in der Apotheke ein vom Arzt auf dem Rezept verordnetes Medikament ab, gibt der Apotheker einem ein ganz anderes raus. Doch ist das in Ordnung?“ Die Antwort: In vielen Fällen sei der Apotheker sogar dazu verpflichtet, ein anderes Medikament zu geben.

Grund seien Rabattverträge – der „Deal“ zwischen Hersteller und Krankenkasse. „Diese Verträge sollen der Kostenersparnis dienen“, informiert das Portal. Die Austauschpräparate müssten den gleichen Wirkstoff haben. „Diese sind meist Nachahmer-Produkte, sogenannte Generika.“

Bild.de verweist zudem darauf, dass Apothekenkunden nicht verpflichtet seien, das alternative Medikament anzunehmen. „Dann müssen Sie aber die Kosten selbst übernehmen.“ Besser sei es, wenn der behandelnde Arzt auf der Verordnung das konkret gewünschte Medikament vermerke und einen Tausch ausschließe. Zudem wird darüber informiert, dass Versicherte bereits auf dem Rezept erkennen können, ob das verordnete Arzneimittel ausgetauscht werde.

Dann folgt die Kästchenlehre: „Auf dem Kassenrezept sind am linken Rand drei kleine Kästchen, neben denen die Arznei vermerkt wird“, heißt es in dem Beitrag. Darin stehe „aut idem“, was „oder das Gleiche“ bedeute. Setze der Arzt dort ein Kreuz, erhielten Patienten genau das verschriebene Medikament. „Lässt der Arzt das ‚aut idem‘-Kästchen frei, muss der Apotheker das von der Kasse vorgeschriebene Präparat herausgeben.“ Gebe es bei bestimmten Inhaltsstoffen eine Allergie oder Unverträglichkeit, solle der Arzt wegen eines anderen Arzneimittels angesprochen werden.

Immer wieder widmet sich Bild.de Apothekerthemen. Das Portal sammelte etwa bereits Sprüche, die man in der Offizin besser nicht laut aussprechen sollte. Darunter: „Ich habe eben zwei Stunden beim Arzt gewartet. Geht das nicht etwas schneller?“ Zuvor gab es Beispiele für: „Was Apotheker denken – dir aber nie sagen würden“. Darunter: „Ihre Beschwerden sind eher psychischer Natur.“

Auch beim Thema „Psychotricks“, die zum Kaufen verführen sollen, wurden Apotheken in dem Boulevard-Magazin mitgenannt. Nicht nur Supermärkte und Drogerien, auch Apotheken hätten eine Masche, mit der sie Kunden „das Geld aus der Tasche ziehen“ wollten, hieß es. In der Offizin waren die Freiwahlregale gemeint. Bild.de hatte jedoch beobachtet: Wer wirklich krank ist, der erhält vom Apotheker ein Präparat aus dem „Hinterzimmer“.

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