Apothekenbetriebsordnung

Pharmazieräte: Nicht voreilig investieren

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Berlin -

Seit wenigen Tagen gilt die neue Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO). Erstmals wird ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) für alle Apotheken verpflichtend, außerdem werden etwa für das Verblistern und die Parenteraliaherstellung gesonderte Räume gefordert. Apotheker sollten aber nicht übereilt investieren, warnen die Pharmazieräte. Auf ihrer Jahrestagung im Oktober wollen sich die rund 150 Kontrolleure auf Leitlinien zur Umsetzung einigen.

 

Für die wichtigen Änderungen gebe es ohnehin Übergangsfristen, sagt Dr. Walter Taeschner, Pharmazierat in Baden-Württemberg. Apotheken stünden also nicht unter Zeitdruck. Lediglich bei Umzug oder Neueröffnungen müssten die Vorgaben bereits vorher erfüllt werden. Taeschner rät den Betroffenen, sich an die zuständigen Behörden zu wenden.

Die Pharmazieräte treffen sich Mitte Oktober in Bamberg. Die Beschlüsse der Tagung sind zwar nicht rechtskräftig, dienen aber als Referenzen bei Revisionen.

Im vergangenen Jahr hatten die Pharmazieräte Resolutionen zur Stundenzahl von Filialleiter (mindestens 38 Stunden pro Woche), zur Nebentätigkeit des Apothekenleiters (maximal 8 Stunden pro Woche) und zum Personal (Verhältnis pharmazeutisches zu nicht-pharmazeutischem Personal mindestens 1:1, Verhältnis Apotheker zu pharmazeutischem Personal mindestens 1:3) beschlossen.

 

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