Niedersachsen

Hilfsmittelvertrag für BKK Mobil Oil

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Berlin -

Mit dem BKK-Landesverband Mitte konnte sich der Landesapothekerverband Niedersachsen (LAV) nicht auf einen neuen Hilfsmittelvertrag einigen. Seit Juni dürfen die meisten Apotheken keine Hilfsmittel mehr an BKK-Versicherte abgeben. Zumindest mit der BKK Mobil Oil hat der LAV jetzt eine Einigung erzielt. Der Vertrag mit der Kasse gilt ab August, bis dahin gibt es eine Übergangsregelung.

 

Der BKK-Landesverband hatte den bestehenden Vertrag im vergangenen Jahr gekündigt. Aktuell gibt es eine Vereinbarung mit dem Bundesverband Deutscher Apotheker (BVDA), der der LAV jedoch nicht beitreten will. Apotheker in Niedersachsen monieren zudem, dass der BKK-Verband in Rheinland-Pfalz einen Hilfsmittelvertrag mit sehr viel attraktiveren Konditionen geschlossen habe.

Der LAV freut sich über den Vertragsabschluss mit der BKK Mobil Oil: „Es ist uns gelungen, mit dieser Vereinbarung eine solide Grundlage für eine zuverlässige, wohnortnahe und qualitativ hochwertige Versorgung für die Versicherten der BKK Mobil Oil durch die niedersächsischen Apotheken zu schaffen.“ Auch bei der Kasse ist man zufrieden: „Mit dem neuen Vertrag bieten wir unseren Versicherten die Möglichkeit, in gewohnter Weise ihre Hilfsmittel aus ihrer vertrauten Apotheke vor Ort beziehen zu können“, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung.

Geeinigt haben sich die Verhandlungspartner auch in Sachen Null-Retaxation, die auf konkrete Fälle beschränkt wurde. Vollabsetzungen sind demnach künftig nicht mehr möglich, wenn die Versicherten sachgerecht versorgt wurden.

 

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