Clearing-Stelle des AVWL

Hilfe bei Hilfsmittelrezepten

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Rezepte für Hilfsmittel stellen in Apotheken eine besondere Herausforderung dar: Zunächst muss der Apotheker feststellen, ob die Augenklappen, Inkontinenzhilfen oder Blutdruckmessgeräte überhaupt verordnungs- und abgabefähig sind. Für einige Produkte gibt es mit den Krankenkassen vereinbarte feste Preise, bei anderen muss der Apotheker selbst einen Vorschlag machen. So können zuweilen viele Briefe oder Faxe zwischen Apotheke und Kasse wechseln, bis ein Rezept abgewickelt ist. Der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) hat deshalb vor drei Jahren eine Clearingstelle eingerichtet, die den Mitgliedern bei dem komplizierten Prozess helfen soll.

Die Apotheken übersenden per Fax ihre Rezepte über Hilfsmittel, Medizinprodukte und Diätetika mit Antragsformular inklusive Pharmazentral-, Hilfsmittelnummer, bestellter Menge und kalkuliertem Verkaufspreis an die Verbandszentrale in Münster. Dort prüft ein fünfköpfiges Team mithilfe eines Großrechners Abgabefähigkeit, Genehmigungsfähigkeit und Preis des Produktes und kümmert sich um die Abwicklung mit der Krankenkasse.

Beim AVWL nutzen mittlerweile drei Viertel der Mitglieder das kostenlose Angebot. Der Apothekerverband Sachsen-Anhalt hat das Konzept übernommen und nutzt die Hardware des AVWL mit. Weitere Verbände hätten bereits Interesse angemeldet, sagte der AVWL Geschäftsführer, Dr. Rötger von Dellingshausen gegenüber APOTHEKE ADHOC.

Auch die Krankenkassen sind laut von Dellingshausen mit dem Service zufrieden, weil überflüssige Anfragen vermieden werden. „Unsere Mitarbeiter haben eine gute Preis- und Marktübersicht und erleichtern mit ihrer Erfahrung die Kommunikation“, so der AVWL-Geschäftsführer. Er bezeichnete die Clearingstelle als „innovativste Leistung des AVWL in den vergangenen Jahren“. So erhielten die Apotheker heute Genehmigungen für Artikel, die früher von den Kassen nicht erstattet worden seien, in anderen Fällen würden für gängige Produkte Preise vereinbart.

Obwohl die Apotheker mit den Ausschreibungen der Kassen im Hilfsmittelmarkt einen beträchtlichen Anteil dieses Geschäftes verloren haben dürften, sei die Zahl der Anfragen bei der Clearingstelle - immerhin rund 2500 Fälle pro Woche - nicht zurückgegangen, sagte von Dellingshausen. Er sieht auch weiterhin Bedarf für den Service des Verbandes: „Möglicherweise wird der Gesetzgeber die Pflicht der Krankenkassen zur Ausschreibung in eine 'Kann-Vorschrift' ändern“, so von Dellingshausen.

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