Berlin - Wer ist schuld an Lieferengpässen? Seit langem werden die Rabattverträge dafür verantwortlich gemacht. Doch die Kassen weisen dies vehement zurück. Die Defektquote liege unter 1 Prozent. Zum ersten Mal haben jetzt Forscher einen Zusammenhang zwischen Lieferproblemen und Exklusivverträgen untersucht und hergestellt.
Seit 2007 schließen die Kassen Rabattverträge für die einzelnen Wirkstoffe mit den Herstellern. Ziel ist es, Kosten einzusparen. Auf den Generikaherstellern lastet ein enormer Druck. „Rabattverträge mit nur einem einzigen Hersteller führen öfter zu versorgungskritischen Situationen als solche, die mit mehreren Unternehmen geschlossen wurden“, erklärt Pro Generika. Der Branchenverband hat eine Studie beim IGES-Institut in Auftrag gegeben.
Nach Zahlen des Deutschen Arzneiprüfungsinstitut (DAPI) stieg die Zahl der nicht lieferbaren Rabattarzneimittel von 4,7 Millionen Packungen im Jahr 2017 auf 9,3 Millionen Packungen im Jahr 2018. Dass PTA und Apotheker auf ein nichtrabattiertes Arzneimittel ausweichen müssen, ist besonders häufig, wenn der Zuschlag im Einpartnermodell vergeben wurden.
Datengrundlage sind die in den Rechenzentren gesammelten Abrechnungsdaten zu Lasten der GKV aus dem Jahr 2017. Erfasst wurden die Verordnungen, in denen in der Apotheke unter Angabe der Sonder-PZN „Nichtverfügbarkeit Rabattarzneimittel“ ein anderes, aut-idem-konformes Arzneimittel geliefert wurde. Nicht einbezogen sind die Fälle, in denen gar kein Arzneimittel abgegeben wurde.
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