Impfpräventions-Gesetz

Abda: RKI-Anbindung wird kein Problem

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Berlin -

Jetzt könnte es schnell gehen. Denn auch Apotheker:innen sollen gegen Covid-19 impfen. Voraussetzung ist eine Schulung, doch die ist nicht genehmigungspflichtig. Auch die Möglichkeit einer Delegation durch Ärzt:innen besteht – und die soll laut Gesetzgeber genutzt werden. Das neue „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19“ soll laut Bundesrat „in großen Teilen am Tag nach der Verkündung in Kraft treten“. An technischen Fragen wird es laut Abda nicht scheitern.

Bundestag und Bundesrat stimmten dem „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19“ heute zu. Ein Ziel ist die Beschleunigung der Impfungen durch den erweiterten Kreis der Impfberechtigten. Spannend ist nicht nur die Ausweitung auf Apotheker:innen, Zahn- und Tierärzt:innen im neuen §20b Infektionsschutzgesetz (IfSG), der bis Ende 2022 befristet ist. Klargestellt wird auch, dass die „Möglichkeit der ärztlichen Delegation der Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus Sars-CoV-2 auf nichtärztliches Gesundheitspersonal“ besteht.

Als nichtärztliches Personal sind insbesondere Berufsgruppen geeignet, die „aufgrund ihrer Ausbildung grundsätzlich über die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie über eine aktuelle Berufserfahrung und Kenntnisse zum Umgang mit dem Impfstoff und zu medizinischen Fragen über Wirkung und Nebenwirkung des eingesetzten Impfstoffs verfügen, um sowohl die Impfung selbst durchzuführen wie auch erste Notfallmaßnahmen im Fall anaphylaktischer oder sonstiger Reaktionen einleiten zu können“.

Dies gilt laut Gesetzestext zwar vor allem für Pflegepersonal und Hebammen. Aber auch Apothekerinnen und Apotheker sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte könnten die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Rahmen einer Schulung erwerben. „Die bestehende Möglichkeit der Delegation ärztlicher Aufgaben sollte bestmöglich genutzt werden, um die Anzahl der durchgeführten Schutzimpfungen weiter zu erhöhen.“

In der Anhörung zum Gesetz hatte Abda-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening erklärt, die Apotheken seien in der Fläche sehr gut verteilt und niedrigschwellig zu erreichen. „Wenn jede Kraft gebraucht wird, dann stehen wir gerne hier zur Verfügung. Wir sind gewohnt, mit unseren Patientinnen und Patienten in Kontakt zu sein und auch schwierige und vertrauliche Themen zu besprechen, zu beraten. Wir sind als Heilberufler vor Ort auch bekannt, sind dort gut verankert. Die Menschen suchen uns auf, auch wegen verschiedenster Fragen jetzt in der Pandemiebewältigung.“

Die technische Anbindung an die Impf-Surveillance sei kein Problem: Dank der digitalen Anwendungen wie dem Erstellen der Impfzertifikate habe man Portale, die heute schon in allen Apotheken zugänglich seien. „Da sind wir auch in den Vorbereitungen. Und die Zusage ist hier gemacht, dass wir die Anbindung an das RKI hinkriegen, um auch dann verbindlich und verlässlich täglich die getätigten Impfungen digital zu melden. Dazu bräuchten wir – so wie ich das sehe – keine weiteren rechtlichen Schritte. Wir gehen davon aus, dass das hier schon ausreichend formuliert ist, dass natürlich die Impf-Surveillance für uns genauso gilt wie für jeden anderen, der hier impft.“

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