Corona-Tests: Hersteller kritisiert BfArM-Liste Carolin Ciulli, 25.01.2021 15:17 Uhr
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Dr. Albert Schaper von IVC Pragen warnt vor Qualitätsunterschieden bei Corona-Schnelltests. Foto: IVC Pragen
Berlin - Kommt der Sars-CoV-2-Schnelltest aus dem Freiwahlregal? Geht es nach dem Bundesgesundheitsministerium (BMG), sollen nicht nur medizinische Fachkräfte, sondern künftig auch Laien Antigentests durchführen können. Welche Produkte konkret freigegeben werden sollen, ist unklar. Die Hersteller stehen mit verschiedenen Angeboten bereit.
Ein Anbieter von POC-Tests mit Abstrich ist IVC Pragen aus Hannover. Geschäftsführer Dr. Albert Schaper begrüßt die Freigabe der Schnelltests an Privatpersonen. Er warnt aber vor Qualitätsunterschieden: Es sei dringend zu empfehlen, dass nur solche Tests die Marktzulassung erhalten, deren Qualität durch eine unabhängige Bundesbehörde, wie das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) bestätigt wurde.
Erst habe es nur wenig Tests gegeben, dann sei der Markt mit minderwertigen Tests überflutet worden. „Die Qualität der rund 150 Tests auf der Liste des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist nicht ausreichend geprüft. Sie beruht rein auf Herstellerangaben. Das PEI hat eine Liste mit 25 Anbietern veröffentlicht, die dem gegenwärtigen Stand der Technik entsprechen. Diese sollte verbindlich für die Erstattungsfähigkeit der Tests werden.“
Schaper kritisiert den bisherigen Umgang mit Schnelltests: „Die Politik hat Schnelltests systematisch runtergeredet“, sagt er. Es gebe Gesundheitsämter, die gar kein Interesse an Schnelltests hätten. Die Produkte hätten jedoch den Vorteil der Geschwindigkeit, so Schaper. „Warum führt man nicht an der Grenze, an Flughäfen oder vor dem Schulbeginn Tests durch? Da würde man zahlreiche Covid-19-Positive herausfischen.“
Seine Firma vertreibt den POC-Test GenBody und hat mit dem BMG einen Liefervertrag abgeschlossen. Das Produkt stamme wie der bekannte Sars-CoV-2 Rapid Antigen Test von Roche von einem Hersteller aus Südkorea. Das Ministerium habe den laut Firmenangaben vom PEI als hochwirksam bestätigte Schnelltests reserviert – es habe die Tests nicht gekauft, sondern sich Kontingente gesichert. Die Produkte könnten von bezugsberechtigten Gruppen abgerufen werden. Der Kaufpreis werde anschließend erstattet.
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