Rezeptformulare

Schwenninger wartet mit Stempel-Retax

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Berlin -

Eine weitere Kasse kommt den Apothekern in Sachen Arztstempel entgegen: Nach der Techniker Krankenkasse (TK) hat nun auch die Schwenninger Krankenkasse angekündigt, unvollständige Rezepte bis Ende März nicht zu retaxieren. Ursprünglich wollten die Kassen nur bis Ende September auf Rechnungskürzungen wegen fehlender Daten verzichten.

Nun wurde die Frist verlängert, „um weiterhin eine reibungslose Versorgung zu gewährleisten“, wie die Schwenninger mitteilt. Auf Retaxationen will die Kasse verzichten, wenn der Vorname der verschreibenden Person fehlt oder unvollständig ist und wenn die Telefonnummer des Arztes nicht auf dem Rezept steht.

Diese Vorgehensweise habe man gegenüber dem Deutschen Apothekerverband (DAV) verbindlich erklärt, so die Kasse. Felix Troester, Apotheker der Schwenninger, erklärte: „Wegen kleinerer Formfehler dürfen sich deshalb keine Nachteile ergeben.“

Vorname und Telefonnummer des Verschreibenden seien insbesondere für die Apotheke zur Kontaktaufnahme von Bedeutung, erklärt Troester und betont: „Unser Ziel ist stets eine hochwertige Versorgung unserer Kunden.“ Apotheken leisteten hier einen wichtigen Beitrag.

Die TK hatte Ende August angekündigt, die Friedenspflicht bis März zu verlängern. „Wir sehen uns nicht als Aufsichtsbehörde zur Kontrolle der Arbeit zwischen Arzt und Apotheker“, begründete Tim Steimle, Leiter Fachbereich Arzneimittel der TK, den Schritt. „Retaxierungen sind nicht zur Sanktionierung von kleinen Formfehlern gedacht, sondern sollen die Umsetzung der Rabattverträge sicherstellen.“

Die geänderte Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) war im Juli in Kraft getreten – und hatte in Apotheken für einigen Ärger gesorgt. Viele Arztpraxen waren nicht auf die neuen Vorgaben vorbereitet und die Rezepte entsprechend unvollständig. Weil Apotheken Retaxationen fürchteten, sammelten sie die Verschreibungen und ließen sie von den Ärzten korrigieren oder schickten Patienten weg. Apotheker Klaus Mellis aus Krefeld warb bei den Patienten via Facebook um Verständnis.

Zahlreiche Krankenkassen kündigten daraufhin eine dreimonatige Friedenspflicht bis Ende September an. Mit dem Ersatzkassenverband VDEK hatte sich der DAV schon früh auf eine Friedenspflicht verständigt. Die TK, die Barmer GEK, die DAK-Gesundheit, die Kaufmännische Krankenkasse (KKH), die Hanseatische Krankenkasse (HEK) und die Handelskrankenkasse (HKK) wollten demnach bis Ende September mit Retaxationen warten.

Nach und nach erklärten immer mehr Kassen, zunächst auf Retaxationen zu verzichten, darunter die Knappschaft-Bahn-See (KBS) und die Schwenninger Krankenkasse. Auch im AOK-Lager soll die Rezeptprüfung „mit Augenmaß“ vorgenommen werden.

Aus Sicht des DAV sind Retaxationen beim Fehlen der Telefonnummer ohnehin nicht angezeigt. Die Nummer diene lediglich dazu, den Apothekern die Kontaktaufnahme mit dem Arzt zu erleichtern, sei also eine Unterstützungsleistung für den Apotheker. Grundsätzlich sei außerdem zu beachten, dass sich die Vorgaben der AMVV primär an den Arzt richteten. Rein vorsorglich hatte der DAV den Apotheken dennoch empfohlen, auf die Neuerungen zu achten.

Dass die Krankenkassen Schonfristen vereinbart haben, legt allerdings den Verdacht nah, dass sie Retaxationen durchaus für akzeptabel halten. Tatsächlich betonte die Schwenninger in ihrer Ankündigung, Rechnungen nur vorerst nicht zu kürzen: „Fehlt eine dieser Informationen, ist es einer Krankenkasse möglich, die Verordnung zu retaxieren.“

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