Umsatzausfälle

Apotheker klagt wegen „Carl und Bertha“

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Der Chef der Rhein-Apotheke im badischen Ichenheim, Klaus Szameitat, hat das Landratsamt des Ortenaukreises auf Schadenersatz in Höhe von 11.000 Euro verklagt. Im Oktober 2010 hatten entlang der Hauptstraße, an der auch die Rhein-Apotheke liegt, Dreharbeiten stattgefunden. Die Offizin war zwei Wochen lang nur beschränkt erreichbar gewesen.

Für den Fernsehfilm „Carl und Bertha“ sei die Straße zudem mit Schotter gefüllt worden. „Wir mussten Patienten wegschicken“, sagt eine Mitarbeiterin. Zeitweise sei die Apotheke gänzlich nicht zugänglich gewesen. Zudem sei das Sicherheitspersonal an den Absperrungen rüde mit den Kunden umgegangen.

Vor dem Landgericht Offenburg wurde der Fall nun verhandelt. Im Verfahren bezogen sich die Anwälte beider Parteien auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1983. Demnach gibt es nur dann eine Entschädigung, wenn es sich um einen auf Dauer fühlbaren Ertragsverlust handelt.

Szameitats Anwalt argumentierte, dass es nicht auf die Dauer ankomme, sondern darauf, dass in kurzer Zeit ein hoher Schaden entstanden sei. Der Vertreter des Landratsamts fügte an, dass die Apotheke im Oktober 2010 – so wie im Oktober 2009 – etwa 2800 Kunden bedient habe. Das Urteil wird für Donnerstag erwartet.

 

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