Apothekenpflicht

ACC bald in der Drogerie?

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Präparate mit dem Schleimlöser Acetylcystein (ACC) könnte es möglicherweise schon in absehbarer Zeit auch außerhalb von Apotheken zu kaufen geben: Dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) liegt ein Antrag vor, Fertigarzneimittel mit einer maximalen Tagesdosis von 600 Milligramm für Erwachsene und Kinder ab dem 12. Lebensjahr aus der Apothekenpflicht zu entlassen. Wer den Antrag gestellt hat, wird nicht verraten.

Der zuständige Sachverständigenausschuss (SVA) wird sich auf seiner Sitzung am 29. September mit dem Thema beschäftigen. Nicht nur bei ACC droht ein Dammbruch: Auf der Agenda für die Sitzung steht auch ein Antrag zur Entlassung der Entschäumer Simeticon und Dimeticon aus der Apothekenpflicht. Im Bereich der Phytopharmaka muss der Ausschuss über die Freigabe von Baldrianextrakt, Birkenblättern und Artischockenblättern beraten. Die Apothekenpflicht wackelt.

Grundsätzlich zählt ACC in Deutschland zu den verschreibungspflichtigen Wirkstoffen. Als Rx-Arzneimittel wird das Mucolytikum unter anderem zur Behandlung der Mukoviszidose eingesetzt. Lediglich zur oralen Anwendung bei akuten Erkältungskrankheiten ist ACC ohne Rezept erhältlich.

Der aktuelle Antrag bezieht sich auf die OTC-Indikation. Am Status der verschreibungspflichtigen Präparate und an ihrer damit verbundenen Erstattung durch die Kassen würde sich durch eine Freigabe daher nichts ändern.

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