Apothekenbetriebsordnung

ABDA: Sorgfalt statt Schnellschuss

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Die ABDA begrüßt die Verschiebung der Novelle der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO): „Es ist grundsätzlich gut, wenn das Ministerium sich die Zeit nimmt, die fachlichen Anregungen der Berufsorganisationen zu prüfen und auch aufzunehmen. Das zeugt von einem sorgsamen Umgang mit dem Thema und ist besser als ein Schnellschuss, der niemandem etwas bringt“, sagte ein ABDA-Sprecher gegenüber APOTHEKE ADHOC. Das Bundesgesundheitsministerium hatte zuvor bestätigt, dass in diesem Jahr kein Entwurf mehr vorgelegt wird.

Nach der Anhörung Mitte Juli hatten die geladenen Verbände der Apothekerschaft noch einmal die Möglichkeit zu einer schriftlichen Stellungnahme gehabt. Lutz Tisch, Chefjurist bei der ABDA, hatte dem BMG daraufhin auf 68 Seiten die Änderungsvorschläge der Apotheker auseinandergesetzt. „Zunächst war uns immer daran gelegen, durch klare Formulierungen missverständlichen Interpretationen vorzubeugen“, erklärte der ABDA-Sprecher.

Inhaltlich habe es einigen Diskussionsbedarf und viele Anregungen durch die Bundesapothekerkammer (BAK) gegeben. „Dies reichte vom Nachtdienstzimmer über die Anwesenheitspflicht des Apothekers und Anzeigepflichten bis hin zu den Themenfeldern Rezeptur, Freiwahlangebot oder auch die Gute Herstellungspraxis.“ Auch andere Themen seien „konstruktiv diskutiert“ worden.


Jetzt will die ABDA zunächst die Details im eigentlichen Entwurf abwarten: „Wir gehen davon aus, dass auch das Ministerium im Sinne einer guten und sicheren Arzneimittelversorgung agiert und den Entwurf auf dieser Basis formuliert“, sagte der ABDA-Sprecher.

Gerade vor dem Hintergrund der finanziellen Lasten für die Apotheken durch das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) dürften die Apotheken in Folge der Novelle aber nicht zu weiteren wirtschaftlichen Belastungen der Apotheken kommen. „Insoweit muss der Entwurf möglichst nah an den Erfordernissen des Apothekenalltags orientiert und damit umsetzbar sein“, sagte der Sprecher.

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