Steuerfreier Zuschuss

3000 Euro Corona-Bonus – nicht in Apotheken

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Berlin -

Die Coronakrise fordert bestimmte Berufsgruppen besonders stark. Der Gesetzgeber hat vor diesem Hintergrund die Möglichkeit steuerfreier Sonderzahlungen geschaffen. Davon konnten auch Apothekenteams profitieren. Nun plant das Bundesfinanzministerium (BMF) eine neue Bonus-Option von bis zu 3000 Euro – diesmal aber ohne Apotheker:innen und PTA.

Besonders gefordertes Personal darf seit dem vergangenen Jahr mit einem steuerfreien Bonus zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn honoriert werden. 1500 Euro können Arbeitgeber:innen abgabefrei zahlen. Die Regelung wurde bis Ende März 2022 verlängert. Das bedeutet aber nicht, dass der Bonus in diesem Jahr erneut in dieser Höhe gezahlt werden kann. Nur eine etwaige Differenz zu den bisher gezahlten Boni ist möglich. Einzige Ausnahme: Bei einem Arbeitsplatzwechsel kann erneut ein Bonus von bis 1500 Euro steuerfrei gezahlt werden, denn die Regelung gilt pro Beschäftigungsverhältnis.

Wie im vergangenen Jahr sollen nun vor allem die Pflegekräfte bessergestellt werden. Laut einem Referentenentwurf aus dem BMF sollen „insbesondere die herausragende Leistung der Pflegekräfte durch einen steuerfreien Corona-Bonus auch finanziell honoriert“ werden. Die gewährten Sonderleistungen zur Anerkennung besonderer Leistungen während der Corona-Krise werden bis zu einem Betrag von 3000 Euro steuerfrei gestellt.

Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist allerdings, dass die Arbeitnehmer:innen in Einrichtungen tätig sind, die in § 23 Absatz des Infektionsschutzgesetzes explizit genannt sind. Darunter fallen neben Krankenhäusern, Dialyseeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten zwar auch Arztpraxen und Zahnarztpraxen, aber keine Apotheken.

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