Hilfsmittelverträge

Apotheker fliehen in Altvertrag

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Berlin -

Apotheker aus Westfalen-Lippe dürfen einem Hilfsmittelvertrag aus Hamburg beitreten.

Apotheker können jedem Liefervertrag beitreten, dem sie möchten – Krankenkassen können sie nicht zu einem bestimmten Vertrag verpflichten. Das hat das Sozialgericht Gelsenkirchen in einem Eilverfahren entschieden. In dem Streit ging es um den Hilfsmittelvertrag der AOK Rheinland/Hamburg. Der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) konnte sich mit der Kasse nicht auf einen Vertrag einigen und war auf einen Altvertrag aus Hamburg ausgewichen.

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