Versandapotheken

DocMorris/Hausärzte: ABDA lässt sich bitten

, Uhr
Berlin -

ABDA-Chefjurist Lutz Tisch steht seit dem EuGH-Urteil zu Rx-Boni unter Druck, doch davon ist ihm nichts anzumerken. Jedenfalls ließ ihn der Hinweis einer Apothekerin kalt, dass DocMorris demnächst 300.000 Flyer in Arztpraxen auslegen will. Gemeinsam mit dem Hausärzteverband Nordrhein will die Versandapotheke zur Grippeimpfung aufrufen – mit Firmenlogo, versteht sich.

Eine Apothekerin aus NRW hatte gemeinsam mit ihrem Mann die Rechtsabteilung auf die Kampagne hingewiesen. Normalerweise dürfen Apotheken nicht in Arztpraxen werben, doch DocMorris und der Hausärzteverband sehen ihre Aktion durch das 2015 verabschiedete Präventionsgesetz gedeckt.

Tisch antwortete der Apothekerin knapp, dass ihm über die zitierten Pressemeldungen hinaus Einzelheiten nicht bekannt seien. Immerhin handele es sich um eine lokale Kooperation. „Sollte die lokal zuständige Apothekerkammer Nordrhein oder der Apothekerverband Nordrhein um Unterstützung durch die ABDA bitten, werden wir diese im Rahmen unserer Möglichkeiten leisten.“

Die Reaktion ist auch deshalb unbefriedigend, weil die ABDA während des EuGH-Verfahrens die Apothekerkammer Nordrhein hatte abblitzen lassen. In den vergangenen dreieinhalb Jahren hatte die Geschäftsstelle in Düsseldorf zahlreiche Verfahren gegen DocMorris geführt und sogar schon mehrfach Ordnungsgelder erwirkt, die dann allerdings zum größten Teil verjährten.

Justiziarin Dr. Bettina Mecking hatte vorgeschlagen, die Expertise ihrer Kammer und der Kollegen aus Bayern in das EuGH-Verfahren einzubringen. Sie schlug ein Treffen mit der Rechtsabteilung der ABDA unter Leitung von Tisch vor, um einen gemeinsamen Schlachtplan zu entwickeln. „Aber das ist nie zustande gekommen“, monierte Mecking vor einem Jahr bei der Kammerversammlung.

Aus Berlin habe es geheißen, es handele sich um ein rein europarechtliches Verfahren, insofern gebe es keine Parallelen zu den wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen der Kammer. „Da kann man als Jurist eigentlich nur drüber lächeln“, so Mecking bei der Kammerversammlung.

Geärgert hat sie außerdem der Hinweis, es gebe bereits ein Rechtsgutachten zu dem Thema. „Wenn das so ist, wäre es doch schön, wenn wir dieses Gutachten auch für unsere Verfahren hätten. Wir kämpfen doch schließlich an einer Front“, so Mecking, die bei der Kammer als Geschäftsführerin den Bereich Recht verantwortet.

Dass auf der anderen Seite alle Fäden bei der Kanzlei Diekmann zusammenlaufen, sah Mecking als Nachteil für die Apotheker im EuGH-Verfahren. Deshalb habe ihre Kammer die eigenen Fälle zusammengetragen und mit einer Einschätzung versehen nach Berlin geschickt. Aber von der ABDA habe es wieder nur geheißen, dass die Kammer nichts beitragen könne, was nicht ohnehin bekannt sei. Der Ausgang des Verfahrens ist bekannt.

DocMorris und der Hausärzteverband argumentieren, dass die Bundesregierung mit dem Präventionsgesetz die Gesundheitsförderung direkt im Lebensumfeld der Menschen stärken und den Impfschutz in der Bevölkerung verbessern wolle. Insofern sie die Aktion nicht zu beanstanden.

Laut dem Vorsitzenden des Hausärzteverbandes Niederrhein, Dr. Dirk Mecking, kam die Zusammenarbeit mit der Versandapotheke kurzfristig zustande: „DocMorris hat sich letzte Woche mit dem Vorschlag bei uns gemeldet“, so der Verbandschef. Man sei kurzfristig darauf eingegangen, „denn die Impfsaison läuft.“

Nach Angaben der Hausärztechefs, der trotz Namensgleichheit nicht mit der Juristin der Apotheker verwandt ist, soll die Flyer-Kampagne bald starten. Noch gebe es aber weder Entwürfe für den Flyer noch eine Vereinbarung über die Kostenverteilung, so Mecking vor zwei Wochen. Dass die Patienten durch die Flyer auf die Möglichkeit der Impfstoffbestellung bei DocMorris hingewiesen werden, ist für den Hausärztechef kein Problem: „Schließlich gab es in den letzten Jahren in den Vor-Ort-Apotheken Lieferprobleme bei Impfstoffen.“

Nicht ausschließen will Mecking weitere Kooperationen mit DocMorris. Er habe keine grundsätzlichen Vorbehalte gegen DocMorris. Die Impfaktion sei zunächst auf diese Saison befristet. Man werde die Zusammenarbeit bewerten und dann weitersehen. Konkrete Anschlussprojekte seien derzeit nicht geplant.

+++ APOTHEKE ADHOC Umfrage +++
Kommt ein Rx-Versandverbot? Jetzt abstimmen!

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Neuere Artikel zum Thema
Mehr zum Thema
Streit um Gesundheitsdaten auf Plattformen
OTC via Amazon: Generalanwalt sieht keinen Datenverstoß
Mehr aus Ressort
Fixum, Notdienst, pDL, Skonto
FDP Hessen fordert Stärkung der Apotheken

APOTHEKE ADHOC Debatte