Zwangsrabatt für Apotheken

Kassenabschlag sinkt: 155 Millionen Euro pro Jahr

, Uhr
Berlin -

Neben vielen Unsicherheiten gibt es mit Blick auf das neue Jahr auch einige positive Entwicklungen: So sinkt der Kassenabschlag ab 1. Februar wieder auf den regulären Betrag, was den Apotheken in Summe eine Entlastung von mehr als 150 Millionen Euro bringt. Das zeigen aktuelle Zahlen von Insight Health.

Seit 1. Februar 2023 zahlen die Apotheken einen Abschlag von 2 Euro brutto an die Kassen, das sind 23 Cent mehr als regulär. Auf diese Weise kommen rund 150 Millionen Euro als Sonderbelastung zustande, wie aktuelle Zahlen von Insight Health zeigen: Alleine in den zwölf Monaten bis November wurden rund 675,3 Millionen Packungen zu Lasten der Kassen abgegeben, sodass insgesamt ein Abschlag von 1,35 Milliarden Euro gezahlt wurde. Beim regulären Zwangsrabatt hätten knapp 1,2 Milliarden Euro abgeführt werden müssen, sodass sich eine Mehrbelastung von 155,3 Millionen Euro für diesen Zeitraum ergibt.

Im Vergleichszeitraum des Vorjahres wurden 1,3 Milliarden Euro gezahlt, das waren 126,4 Millionen Euro mehr als regulär. Hier sind im rollierenden Zwölfmonatszeitraum allerdings auch Dezember 2022 und Januar 2023 enthalten, zwei Monate, in denen noch der reguläre Abschlag galt.

Würde der Abschlag übrigens nicht zurückgeführt und ginge man von einem weiteren 2-prozentigen Wachstum der Packungszahlen aus, müssten die Apotheken in diesem Jahr sogar 158,4 Millionen Euro als Sonderopfer bringen.

Ende 2022 hatte die Ampel-Koalition das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKVFinStG) beschlossen. Hintergrund war ein erwartetes Finanzloch der Krankenkassen von geschätzt 17 Milliarden Euro.

Das Spargesetz beinhaltete nicht nur die Erhöhung des Apothekenabschlags von 1,77 auf 2 Euro brutto, sondern auch andere Maßnahmen. Während der ebenfalls angehobene Zwangsrabatt der Hersteller schon Ende desselben Jahres wieder auslief, wurde das Sonderopfer der Apotheken bis 31. Januar 2025 festgeschrieben. Eine Evaluation wie bei der Industrie war nicht vorgesehen.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Lesen Sie auch
Mehr zum Thema
Kabinettstermin steht
Bonpflicht wird abgeschafft
Mehr aus Ressort
Fehlentscheidungen und falsche Finanzierung
Insolvenz wegen E-Rezept: 40 Prozent Umsatzrückgang

Frühzeitig geprüft ‒ Retaxation verhindert

Egal ob Papier- oder E-Rezepte: mit der Rezeptprüfung scanDialog sparen Sie Zeit, Sie reduzieren Retaxationen auf ein Minimum und sichern sich dadurch wertvollen Umsatz. Mehr dazu…

Direktauszahlung Ihres Rezeptguthabens

Ob ungeplanter Hochpreiser oder kurzfristiges Zahlungsziel – der NOVENTI cashManager ist die flexible Lösung, wenn es um die Liquidität Ihrer Apotheke geht. Mehr dazu…

Volle Kontrolle beim E‒Rezept

Keine Überraschungen mehr – rezept360° sorgt für maximale Transparenz durch die lückenlose Nachverfolgung Ihrer Papier‒ und E‒Rezepte. Mehr dazu…

Planbare Liquidität genau zur richtigen Zeit

Zahlungen stehen an – doch die reguläre Rezeptabrechnung erfolgt erst später? Mit dem NOVENTI Dekade-Modell steuern Sie Ihre Liquidität ganz nach Ihren Bedürfnissen. Mehr dazu…

100 % Rundumschutz – dank Zug-um-Zug-Abtretung

Erst, wenn Ihre Rezepte vollständig bezahlt sind, gehen sie an NOVENTI über. Bis dahin bleiben die Rezepte uneingeschränkt in Ihrem Eigentum. Mehr dazu...