Zyto-Verträge

DAK/GWQ: Schonfrist für Apotheken

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Berlin -

November, Dezember, Januar: Die erste bundesweite Zyto-Ausschreibung musste bereits mehrfach verschoben werden. Ab heute soll es endgültig losgehen, allerdings bekommt ein großer Teil der Apotheken eine weitere Schonfrist. In zwei von drei Losen wird erst ab dem kommenden Jahr exklusiv von Vertragspartnern geliefert.

DAK und GWQ hatten Ende Juni als erste Kassen eine bundesweite Ausschreibung zu Zytostatika gestartet. Das Bundesgebiet war in mehr als 300 Regionallose aufgeteilt worden, jeder Bieter sollte maximal acht Zuschläge erhalten. Bei der Vergabe wollten die Kassen nicht allein den Preis entscheiden lassen. Auch die Erreichbarkeit für den behandelnden Arzt oder die Beratungsqualität für die Patienten sollten in die Bewertung der Bieter mit einfließen.

Wiederholt musste die Angebotsfrist allerdings nach hinten verschoben werden, um offene Fragen zu klären. Damit war der geplante Starttermin geplatzt; in den Bieterunterlagen wurde der ursprüngliche Vertragsstart zum 1. November als „nicht mehr realisierbar“ bezeichnet. Doch auch der 1. Dezember kam nicht zustande, weil GWQ zwischen Zuschlagserteilung und Start sechs Wochen Vorbereitungszeit gewähren wollte.

So starten die Vertragsapotheken heute nur in jedem dritten Losgebiet mit der Belieferung der Arztpraxen. Alle anderen müssen zum 1. Januar ihre Vorbereitungen abgeschlossen haben. GWQ hatte nach eigenen Angaben Zuschläge an 147 Vertragspartner – Einzelapotheken sowie Bietergemeinschaften im gesamten Bundesgebiet vergeben. Die Resonanz der Apotheken sei „überragend“ gewesen, sodass eine Abdeckung von mehr als 93 Prozent habe erreicht werden können.

„Apotheker, Ärzte und Krankenkassen stehen in den Startlöchern – die Kooperation im Rahmen der neuen Verträge wird den Patienten erhebliche Vorteile bringen“, sagt GWQ-Vorstand Dr. Johannes Thormählen. Man habe in den vergangenen Wochen viele gute Gespräche geführt und freue sich über die große positive Resonanz. „Wir sind nach wie vor von dem Modell Ausschreibung im Bereich der Zytostatika-Rezepturen überzeugt. Kürzere Fahr- und damit Lieferzeiten, geringere Kosten, mehr Transparenz für alle Beteiligten – die Ausschreibung ist ein Erfolg geworden.“

Mit Blick auf Pläne, Zyto-Ausschreibungen im Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetzes (AM-VSG) zu verbieten, stellte Thormählen klar: „Fakt ist: Ob und wann diese Regelungen in Kraft treten, ist Zukunftsmusik, wir bewegen uns in einem aktuell eindeutigen Rechtsrahmen zur Umsetzung der Verträge. Zudem sehen wir auch unabhängig von einer potenziellen Gesetzesänderung Möglichkeiten zur Weiterführung dieser Verträge, die für die Versichertengemeinschaft der GKV qualitativ und wirtschaftlich die bessere Option sind.“

Laut Thormählen wurden vor dem Start umfangreiche Vorbereitungen getroffen: Alle Beteiligten seien mehrfach über die Verträge informiert worden. Alle Apotheken hätten Instruktionen erhalten, die Onkologen als die zentralen Entscheidungsträger und Ansprechpartner der Patienten hätten ebenfalls ein umfassendes Informationspaket erhalten.

Laut Vertrag muss vor Beginn der Belieferung ein Abstimmungsgespräch zwischen der Apotheke und dem zu beliefernden Onkologen stattfinden. Diese Gespräche haben dem GWQ-Chef zufolge weitestgehend stattgefunden. Einige Apotheken hätten berichtet, dass ihnen kein Termin zur Abstimmung der Lieferprozesse eingeräumt worden sei. In diesen Fällen hätten DAK/GWQ den Kontakt zu den betreffenden Onkologen gesucht.

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