AMNOG

Zyto-Apotheken wollen 3 Prozent Spanne

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Die Zyto-Apotheken wollen Privatrezepte über parenterale Zubereitungen künftig nicht mehr mit den Patienten, sondern direkt mit den Versicherern abrechnen. Auf diese Weise soll das Inkasso-Risiko minimiert werden. Außerdem fordert der Verband der Zytostatika herstellenden Apotheken (VZA) einen prozentualen Festzuschlag in Höhe von 3 Prozent - zusätzlich zu den angekündigten höheren Rezepturzuschlägen.

Laut Entwurf des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes (AMNOG) sollen Apotheken für die Herstellung zytostatikahaltiger Lösungen für PKV-Patienten künftig statt 70 Euro einen Zuschlag von 90 Euro erhalten. Für Antibiotika-, Virusstatika- sowie Schmerzmittel-haltige Lösungen soll es in Zukunft eine Vergütung von 51 statt bisher 40 Euro geben. Bei Ernährungslösungen wird der Zuschlag von 65 auf 83 Euro erhöht. Für sonstige Lösungen gibt es künftig 70 statt 55 Euro.

Die Erhöhungen könnten aber die bestehenden Probleme der immensen Zahlungsausfälle und der langen Vorfinanzierung der eingesetzten Fertigarzneimittel für die herstellenden Apotheken nicht lösen, so der VZA in seiner Stellungnahme zum AMNOG. Es komme immer wieder vor, dass die Apotheke ihre Ansprüche gegenüber den Privatversicherten oder deren Erben nicht durchsetzen könne. Da es sich häufig um mehrere Rezepturen handele, liege der Ausfall schnell bei 20.000 bis 40.000 Euro pro Patient und Therapiezyklus, rechnet der VZA vor. Die direkte Abrechnungsmöglichkeit mit den privaten Versicherern soll die Apotheke vor Ausfällen schützen.

„Unverzichtbar ist daher - sollte eine gesetzlich geregelte Direktabrechnung gegenüber den privaten Krankenversicherungen mit kurzen Zahlungszielen nicht möglich sein - die Festlegung eines prozentualen Festzuschlags“, schreibt der VZA in seiner Stellungnahme. Dabei hält der Verband 3 Prozent für „sachgerecht und angemessen“.

Der VZA spricht sich zudem dafür aus, die Ausschreibungsmöglichkeit für die Versorgung mit onkologischen Rezepturen wieder abzuschaffen. Das würde dazu beitragen, die bewährten mittelständischen Strukturen zu erhalten und der Gefahr der Oligopolisierung durch einige wenige Dienstleister entgegenzuwirken. Angesichts der zwischen GKV-Spitzenverband und Deutschem Apothekerverband (DAV) ausgehandelten Hilfstaxe besteht aus Sicht des VZA kein Bedarf mehr für Rabatte im Wege von Selektivverträgen.

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